Strom & Gas - was ändert sich ab 1. Jänner 2025?
Mit dem Jahreswechsel gibt es einige Änderungen bei Strom und Gas, die Kund:innen im Geldbeutel spüren werden. Wie sehr, das hängt auch von der eigenen Initiative ab. Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, die Verbraucher:innen von Strom und Gas zum neuen Jahr wissen sollten.
Als Mitte 2022 die Preise für Strom und Gas stark angestiegen waren, hatte die Bundesregierung mehrere Maßnahmen eingeführt, damit sich diese Preisspitzen weniger stark auf die Konsument:innen auswirken. Nachdem die Energiepreise seit Anfang 2024 wieder deutlich gesunken sind, enden diese zeitlich begrenzten Unterstützungsmaßnahmen mit Ende 2024. Das betrifft:
- Stromkostenzuschuss (auch Strompreisbremse oder Stromkostenbremse genannt)
- Stromkostenergänzungszuschuss für Haushalte mit mehr als drei Bewohner:innen
- Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte
- Aussetzen der Erneuerbaren-Förderkosten (Höhe für 2025 leider noch nicht bekannt. Dieser Posten auf der Netzabrechnung betrug zuletzt rund 100 EUR pro Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt)
- Reduktion der Elektrizitätsabgabe (Höhe für 2025 leider noch nicht bekannt)
- Reduktion der Erdgasabgabe (Höhe für 2025 leider noch nicht bekannt)
Einzelne Bundesländer hatten 2022 ebenfalls eigene Unterstützungsmaßnahem eingeführt. Hierzu haben wir allerdings keine Informationen.
Die Strom und Gas sind derzeit wieder viel günstiger als noch vor einem Jahr. Durch den Wegfall der Unterstützungsmaßnahmen werden die Energiekosten trotzdem wahrscheinlich insgesamt steigen. Ob und wie hoch die Mehrkosten für Haushalte sind, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. wie hoch der Verbrauch ist, wie die Preise des jeweiligen Energieversorgers gestaltet sind und ob man einen bestehenden Vertrag hat oder einen neuen abschließt.
Wichtig ist auf jeden Fall, den Preis, den man aktuell für Strom bzw. Gas bezahlt, zu kennen und am besten mit denen zu vergleichen, die aktuell am Markt angeboten werden. Gegebenenfalls kann ein Anbieterwechsel ratsam sein. Eine gute Übersicht hierzu bietet unser Tarifkalkulkator: www.tarifkalkulator.at.
Eine generelle Aussage, mit welchen Mehrkosten ein Haushalt rechnen muss, ist daher nicht möglich. Schätzungen verschiedener Institutionen gehen aber von bis zu mehreren hundert Euro jährlich aus, je nach Höhe des Verbrauchs.
Im Vergleich zu den Krisenjahren 2022 und 2023 sind die Energiepreise aus heutiger Sicht auf relativ niedrigerem Niveau stabil. Der über das Bundesbudget finanzierte Stromkostenzuschuss und der Stromkostenergänzungszuschuss, die bei den meisten Haushalten wohl den größten Anteil der Unterstützung ausgemacht haben, sind daher nicht mehr erforderlich. Der Wegfall dieser beiden Unterstützungsmaßnahmen regt auch den Wettbewerb zwischen den Energieversorgern weiter an. Das kann zu weiteren Preissenkungen führen.
Die Stromkosten setzen sich aus drei Teilen zusammen:
- Energiepreis als Preis für die Ware Energie (in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde, meist in Kombination mit einer monatlichen oder jährlichen Grundgebühr),
- Netzentgelte als Preis für die Nutzung der Strom- bzw. Gasinfrastruktur sowie
- Steuern und Abgaben.
Auf diese drei Komponenten wird noch die Umsatzsteuer verrechnet.
Details zu Ihrer Stromrechnung finden Sie hier auf unserer Seite.
Ja, im Schnitt werden sich die Netzentgelte für Haushalte im Strombereich um rund 23 Prozent und im Gasbereich um rund 17 Prozent erhöhen.
Notwendige Investitionen (unter anderem Netzausbau und -verstärkung zur Anbindung von Erneuerbare Energien, die Installation von Intelligenten Messsystemen sowie die Inflationsanpassung bei den Betriebskosten) haben zu Kostensteigerungen geführt. Gleichzeitig gab es geringere Entnahmen aus dem Stromnetz (gestiegene Eigenerzeugung, Energieeinsparungen aufgrund hoher Preise), wodurch sich die aufzubringenden Kosten auf weniger weniger abgegebene Einheiten (Kilowattstunden) aufgeteilt werden können.
Die Abgabemenge aus dem Gasnetz ist ebenfalls gesunken, die Kosten verteilen sich also auch hier auf weniger Mengen. Dies liegt einerseits an wetterbedingten Rückgängen, aber andererseits auch an der jährlich sinkenden Anzahl an Zählpunkten (viele Kund:innen steigen zB auf alternative Heizformen um).
Weiter Informationen dazu hier in unserem aktuellen Newsletter.
Strom- und Gasnetze sind sogenannte "natürliche Monopole". Einleuchtend, denn es macht natürlich keinen Sinn, mehrere Strom- oder Gasnetze nebeneinander zu betreiben, die dann im Wettbewerb zueinander treten könnten. Daher sind diese Bereiche des Energiesystems reguliert. Das heißt, die jeweiligen Netzbetreiber dürfen ihre Tarife nicht selbst erstellen, sondern das machen wir als Regulierungsbehörde, genauer gesagt unsere Regulierungskommission.
Wir haben dazu den gesetzlichen Auftrag zu überprüfen, ob die Kosten, die die Netzbetreiber einmelden, angemessen und korrekt sind. Welche Kosten die Netzbetreiber uns melden dürfen, ist gesetzlich festgelegt.
Wir berechnen aus den geprüften Kosten für jeden Netzbereich jährlich die Entgelte, die die Netzbetreiber ihren Kund:innen weiterverrechnen dürfen. Diese Entgelte sind für Strom in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt und für Gas in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung.
Genaue Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Website und im nachfolgenden Video.
Hinweis: Mit dem Abspielen des Videos werden Daten an YouTube (Google LLC) übertragen. Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzhinweise.
Die Höhe der Netzentgelte variiert regional, je nach Netzbetreiber. Wer Ihr Netzbetreiber ist, hängt ausschließlich von Ihrer Wohnadresse ab. Je nach Netzbereich fallen unterschiedliche Kosten (z.B. in Bezug auf notendige Investitionen für neue Anschlüsse, Reparaturen, etc.) an, die sich in unterschiedlich hohen Kosten widerspiegeln.
- Die Preise der verschiedenen Energielieferanten unterscheiden sich zum Teil deutlich. Durch die Fördermaßnahmen waren die Preisunterschiede aber zuletzt nicht stark spürbar. Durch den Wechsel zu einem günstigeren Strom- bzw Gaslieferanten können Sie bei Ihren Energiekosten Geld sparen. Unser Tarifkalkulator bietet Ihnen einen guten Überblick über die aktuellen Angebote: tarifkalkulator.at
- Tipps, wie Sie im Haushalt Energie sparen können, finden Sie auf der Website der Klimaschutzinitiative klimaaktiv: www.topprodukte.at/services/energiespartipps
- Haushalte mit geringem Einkommen können sich nicht nur von der Rundfunkgebühr (ehemals GIS), sondern gleichzeitig auch von der Zahlung der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreien lassen und damit ihre Energiekosten reduzieren. Mithilfe des Befreiungs-Rechners können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen und den Antrag stellen: orf.beitrag.at/befreiungsrechner.
- Armutsbetroffene Haushalte können eine kostenlose Energiesparberatung und einen Tausch von bis zu zwei alten stromfressenden Haushaltsgeräte erhalten: kea.gv.at/energiesparen-im-haushalt-beratung-und-geraetetausch
- Weitere Möglichkeiten Kosten bei Strom und Gas zu sparen haben wir hier auf unserer Website zusammengestellt.
Wenn Sie Probleme haben, Ihre Energiekosten zu bezahlen, sind Ihre Energielieferanten sowie zahlreiche soziale Einrichtungen für Sie da.
Viele große Strom- und Gaslieferanten haben eine eigene Anlauf- und Beratungsstelle für betroffene Haushalte, die Ihnen bei finanziellen Schwierigkeiten helfen kann. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Strom- bzw. Gasversorger. Die Nummer der Hotline finden Sie auf Ihrer Rechnung oder im Internet.
Tipps für Maßnahmen, wenn man in Zahlungsschwierigkeiten ist, finden Sie hier auf unserer Website.
Zahlreiche soziale Einrichtungen sind Anlaufstellen, bei denen Sie Beratung oder zum Teil auch finanzielle Unterstützung erhalten. Informationen, an wen Sie sich wenden können, finden Sie hier auf unserer Website.
Bei Nachzahlungen aus einer Strom-Jahresabrechnung haben Sie ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der bereit ist einen Vertrag über die Belieferung mit Energie abzuschließen oder wenn die Abschaltung der Anlage angedroht wird bzw. bereits abgeschaltet wurde, können Sie sich auf die Grundversorgung berufen.