Strom: Verbrauchsanstieg im August um 4,0%,
Gas: Verbrauchsrückgang im August um 3,4%
In der Novelle der Sachbezugswerte-Verordnung wird in Bezug auf das „Aufladen emissionsfreie Kraftfahrzeuge“ auf den von der E-Control ermittelten durchschnittlichen Strom-Gesamtpreis für das erste Halbjahr des vorigen Kalenderjahres verwiesen. Dies findet man hier auf unserer Website.
Strom: Verbrauchsanstieg im Juli um 6,2%,
Gas: Verbrauchsrückgang im Juli um 4,8%
Die statistischen Primärerhebungen liegen für die fossilen Energieträger sowie für den Elektrizitätsbereich in der Verantwortung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Für die elektrische Energie sowie für die gasförmigen Energieträger erfolgt die Durchführung der statistischen Erhebungen und der sonstigen statistischen Arbeiten durch die E-Control (siehe § 92 ElWOG 2010 bzw. § 59 Gaswirtschaftsgesetz 2011). Es werden die in den beiden einschlägigen Verordnungen - Elektrizitätsstatistikverordnung 2016 des BMWFW (BGBl. II Nr. 17/2016) und Gasstatistikverordnung 2017 des Vorstands der E-Control (BGBl. II Nr. 417/2016) - definierten Auswertungen und Publikationen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Bei Verwendung von Datenmaterial wird um Quellenangabe ersucht.
Als für die Erhebung und Verarbeitung von Statistiken im Elektrizitäts- und Erdgasbereich zuständige Behörde unterliegt die E-Control sowohl den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 wie auch jenen des Bundesstatistikgesetzes 2000 (siehe insb. § 92 ElWOG 2011 und § 147 GWG 2011). Dementsprechend ist die E-Control Teil des österreichischen und europäischen statistischen Systems und als solcher den Grundsätzen sowohl des Verhaltenskodex für europäische Statistiken („European Statistics Code of Practice“) von eurostat wie auch den Grundsätzen für statistische Arbeiten („Principles governing International Statistical Activities“) der Vereinten Nationen verpflichtet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Publikation der Statistiken in gedruckter Form nicht vorgesehen ist. Auch können Auswertungen oder Anfragen, die über den in den oben genannten Verordnungen definierten Rahmen hinausgehen, nur nach Maßgabe der Möglichkeiten der E-Control durchgeführt werden, wobei der jeweils entstehende Aufwand in Rechnung gestellt wird.