Die EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) stellt Regeln für Marktteilnehmer auf Energiegroßhandelsmärkten auf. Sie trat am 28. Dezember 2011 in Kraft und verbietet Insider-Handel und Marktmanipulation. Zusätzlich wird eine europaweite und von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) koordinierte Marktaufsicht installiert, die durch erweiterte nationale Untersuchungsbefugnisse ergänzt werden wird.
REMIT ist in Abgrenzung aber gleichzeitig auch als Ergänzung zur Finanzmarktregulierung zu sehen, da auch Energieprodukte im weitesten Sinne als Finanzinstrumente gehandelt werden. Die Abgrenzung zur Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG nimmt REMIT selbst vor. Die Einordnung von REMIT in die Regelungsbereiche der aktuell in Bearbeitung befindlichen Richtlinien und Verordnungen, die in Zukunft den Regelungsrahmen für Transparenz und Integrität im Finanzmarkt bilden sollen, wird sich nach Inkrafttreten dieser Rechtsakte ergeben.