Wie werden die Netzentgelte festgelegt?

Wer Ihr Netzbetreiber ist, hängt ausschließlich von Ihrer Wohnadresse ab. Sie können den Netzbetreiber also nicht nach Belieben auswählen. Da Ihr Netzbetreiber diese Monopolstellung hat, werden die Systemnutzungsentgelte, die er erbringt, behördlich von uns festgelegt und jährlich am 1. Jänner angepasst. Die Netzbetreiber müssen diese Netznutzungsentgelte einhalten und können keine individuellen Vereinbarungen mit Kundinnen und Kunden treffen. 


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Um die Höhe der Netzentgelte feststellen zu können, melden die Netzbetreiber alle ihre Aufwände für die Strom- und Gasnetze. Das beinhaltet auch Neuerschließungen, Wartungen und Instandsetzungen, aber auch das Ablesen der Zähler, die Verwaltung und vor allem den Betrieb. 

Beim Stromnetz müssen Entnahme und Einspeisung sekundengenau aufeinander abgestimmt werden. Denn es muss stets genauso viel elektrische Energie in das Netz eingespeist werden wie entnommen wird. 

Der Netzbetreiber muss investieren und hat Betriebs- und Personalkosten. Per Gesetz hat er Anspruch darauf, dass ihm diese Kosten und eine entsprechende Verzinsung durch die Netzentgelte vergütet werden. Wir überprüfen, ob die Kosten angemessen und korrekt sind. Dann berechnen wir für jeden Netzbereich das Entgelt, das der Netzbetreiber seinen Kunden weiterverrechnen darf. Diese Entgelte sind für Strom in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt und für Gas in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung. So können Sie sich daher darauf verlassen, dass Sie die wichtige Netzdienstleistung von Ihrem Netzbetreiber zu einem fairen Preis erhalten.