Preiszusammensetzung

Der Strom- bzw. der Gaspreis, den Sie bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen – dem Energiepreis, dem Netztarif (auch als Netzentgelt oder Netzpreis bezeichnet) sowie den Steuern und Abgaben.

Preiszusammensetzung Strom, Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch

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Preiszusammensetzung Gas, Haushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch

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Energiepreis

Der Energiepreis ist der Teil, den der Anbieter für sein Produkt, also für die elektrische Energie bzw. das Gas, erhält. Im liberalisierten österreichischen Markt stehen die Energieanbieter im Wettbewerb zueinander. Der Preis wird von jedem Anbieter selbst festgesetzt.

Netzentgelt

Das Netzentgelt, häufig auch Netztarif genannt, erhalten die Netzbetreiber. Es wird von der Regulierungskommission der E-Control festgesetzten, die Netzbetreiber dürfen ihre Netztarife also nicht selbst festlegen. Der Netztarif setzt sich aus mehreren Komponenten, die in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung und der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung zu finden sind, zusammen: 

  • Netznutzungsentgelt: Dieses deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzes. Es setzt sich aus einem fixen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. 
  • Netzverlustentgelt: Durch die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie von den Erzeugungsanlagen bis hin zu den Verbrauchern treten aufgrund physikalischer Gegebenheiten Netzverluste auf. Mit dem Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die im Netz auftretenden Netzverluste von elektrischer Energie ersetzt.
  • Entgelt für Messleistungen: Das Entgelt für Messleistungen deckt die Kosten ab, die dem Netzbetreiber bei der Errichtung und dem Betrieb von Mess- und Zähleinrichtungen, bei der Eichung sowie der Ablesung der Zählerstände entstehen. Es wird in Form von Höchstpreisen festgelegt – einige Netzbetreiber haben verrechnen ein Messentgelt, das unter den verordneten Höchstsetzen liegt.

Weiteführende Informationen zum Netztarif finden Sie hier.

Steuern und Abgaben

Einen weiteren Anteil am Strompreis machen Steuern und Abgaben, die vom Bund, den Ländern oder den Städten und Gemeinden eingehoben werden, aus. 

Endverbrauchern von Strom werden folgende Steuern und Abgaben verrechnet:

  • Elektrizitätsabgabe: Unter anderem durch die Elektrizitätsabgabe wird elektrische Energie einer Besteuerung unterzogen. Die Elektrizitätsabgabe wird mit dem Elektrizitätsabgabegesetz des Bundes festgelegt. Bis zum 31.12.2024 ist die Elektrizitätsabgabe auf 0,1 Cent/kWh reduziert. 
  • Gebrauchsabgabe: Hierbei handelt es sich um eine von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden, z.B. für Stromnetze.
  • Erneuerbaren-Förderkosten (Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag): Zur Förderung der erneuerbaren Energien.
  • Biomassezuschlag: Zur Finanzierung der Biomasseförderung kann hierfür ein Zuschlag verrechnet werden. Ob dies der Fall ist und die Höhe desgleichen ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. 
  • Umsatzsteuer : Auf sämtliche Preisbestandteile des Strompreises, also auf den Energiepreise, den Netztarif sowie auf alle Steuern und Abgaben wird 20% Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Endverbrauchern von Erdgas werden folgende Steuern und Abgaben verrechnet:

  • Erdgasabgabe: Unter anderem durch die Erdgasabgabe wird Erdgas einer Besteuerung unterzogen. Die Erdgasabgabe wird mit dem Erdgasabgabegesetz des Bundes festgelegt. Bis zum 31.12.2024 ist die Erdgasabgabe auf 1,196 Cent/m³ reduziert. 
  • Gebrauchsabgabe: Hierbei handelt es sich um eine von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden wie durch Versorgungsleitungen für Erdgas.
  • CO2-Bepreisung: Dieser leistet einen Beitrag zum Umweltschutz und dient dazu, den Verbrauch von fossilen Energieträgern ursachengerecht zu verteuern. Im Jahr 2024 liegt der Preisaufschlag bei 45 Euro pro Tonne CO2.
  • Umsatzsteuer:  Auf sämtliche Preisbestandteile des Gaspreises, also den Energiepreis, den Netztarif sowie auf alle Steuern und Abgaben wird 20% Umsatzsteuer aufgeschlagen.