Das System zur Förderung von Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sieht entweder Marktprämien oder Investitionszuschüsse vor.
Bekommt ein Anlagenbetreiber eine Marktprämie, so muss er seinen erzeugten Strom grundsätzlich selbst vermarkten. Dabei bekommt er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom, neben den Einnahmen aus der Vermarktung, die Marktprämie. Diese wird von der EAG-Förderabwicklungsstelle ausbezahlt.
Alle Stromverbraucher, also auch Sie als Haushalt, bezahlen Erneuerbaren-Förderkosten, die auf Ihrer Netzrechnung aufscheinen. Die von Ihnen bezahlten Erneuerbaren-Förderkosten werden über den Netzbetreiber an die OeMAG zur Finanzierung der Ökostromförderung weitergegeben.
Die Erneuerbaren-Förderkosten setzen sich aus Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale zusammen. Diese Komponenten werden pro Zähler verrechnet und in Ihrer Rechnung unter den Netzkosten aufgelistet.
Der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale wurden für die Jahre 2022 und 2023 ausgesetzt und für das Jahr 2024 aus Budgetmitteln finanziert. Beim Erneuerbaren-Förderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- und das Netzverlustentgelt. Das bedeutet, dass dieser Beitrag verbrauchsabhängig ist und Sie bei einem höheren Stromverbrauch auch einen höheren Erneuerbaren-Förderbeitrag zahlen. Der Beitrag wird in Cent pro kWh eingehoben. Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist für Haushaltskunden ein jährlicher Fixbetrag.
Mehr Informationen zur Entwicklung der Kosten finden Sie im jährlichen EAG-Monitoringbericht.