Wer einen Strom- oder Gasliefervertrag unterschreibt, sollte ihn vor der Unterzeichnung genau durchlesen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte in jedem Strom- bzw. Gasliefervertrag:
Den Energiepreis finden Sie auf dem Produktblatt. Darin nicht enthalten sind die Netzkosten, die an den Netzbetreiber fließen, Steuern und Abgaben sowie die Erneuerbaren-Förderkosten.
Auf einem solchen Produktblatt sind alle Details festgelegt, wie z.B.
ob ein Grundpreis zu zahlen ist,
der Energiepreis pro Kilowattstunde,
ob eine Bindung besteht,
ob es eine Preisgarantie gibt oder
ob und wie Rabatte gewährt werden.
Es gibt drei verschiedene Preismodelle:
Produkte ohne Preisgarantie, bei denen Ihr Anbieter seinen Strom- oder Gaspreis erhöhen oder auch senken kann,
Produkte mit Preisgarantie, die für eine bestimmt Zeit versprochen wird, und
Produkte mit automatischer Preisanpassung, bei denen in bestimmten Zeitintervallen mittels einer festgelegten Formel der Preis angepasst wird (Float-Produkte).
Strom- und Gasanbieter bieten verschiedene Produkte an, zu denen es Produktblätter gibt, und haben Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die sämtliche Vertragsbedingungen regeln. Die AGB sind auch ein Teil Ihres Vertrags mit dem Anbieter, so wie das Produktblatt und das Vertragsformular.
Die Messung Ihres Strom- oder Gasverbrauchs liegt in der Hand des Netzbetreibers, der Ihnen dafür einen Zähler zur Verfügung stellt, der entweder in Ihrer Wohnung installiert ist oder an einem anderen Ort im Haus zu finden ist.
In der Regel wird einmal jährlich abgerechnet, wobei Ihnen Ihr Strom- oder Gasanbieter in regelmäßigen Abständen Teilzahlungsbeträge übers Jahr verrechnet, z.B. vierteljährlich oder monatlich. Dazu stehen Ihnen zumeist verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Energieunternehmen den fälligen Betrag einziehen lassen kann, oder die Zahlung per Zahlungsanweisung (z.B. Erlagschein, Überweisung oder Dauerauftrag).
In Ihrem Vertrag finden Sie einen Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeiten beim Unternehmen selbst und bei unserer Schlichtungsstelle.
Den Netzzugangsvertrag schließen Sie mit Ihrem Netzbetreiber ab. Darin wird vor allem Folgendes geregelt:
welcher Netzebene Sie zugeordnet sind (als Haushaltskunde Netzebene 7),
welche elektrische Leistung vertraglich vereinbart wurde (Kilowatt, kW),
ob bei Ihnen die Leistung gemessen und abgerechnet wird oder ob Sie eine Leistungspauschale bezahlen,
die Netztarife, die Sie für die Netznutzung zu zahlen haben. Diese werden durch eine Verordnung behördlich festgelegt,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber sind ebenfalls Teil Ihres Vertrags und sind behördlich geprüft und genehmigt.