Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten


Als einkommensschwacher Haushalt können Sie bei Ihrer Energierechnung sparen und müssen keine Erneuerbaren-Förderkosten bezahlen.  


Von einer Befreiung der Erneuerbaren Förderkosten profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht

Wenn Sie sich von den Erneuerbaren Förderkosten befreien lassen, haben Sie bis 31.12.2024 automatisch Anspruch auf einen Netzkosten-Zuschuss. Diesen müssen Sie nicht extra beantragen, sondern er wird automatisch nicht verrechnet. Erlassen werden 75% der Netzkosten mit einer Grenze von bis zu 200 Euro pro Jahr.


Beantragen können Sie die Befreiung über dieses Antragsformular.

Schicken Sie das Formular nach dem Ausfüllen entweder

Mit dem Formular können Sie gleichzeitig auch einen Antrag auf Befreiung des ORF-Beitrags und auf einen Zuschuss für Fernsprechentgelte, also um zu telefonieren, stellen.
Für Fragen erreichen Sie die ORF-Beitrags Service GmbH unter der Telefonnummer 0810 00 10 80.


Voraussetzungen für die Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten:

  • Sie erfüllen mindestens einen der gesetzlichen Voraussetzungen: Anspruchsberechtigt sind unter anderem Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen: Pflegegeld, Pension, Mindestsicherung, Studien-/Schulbeihilfe usw.
  • Ihr Netto-Einkommen liegt pro Haushalt unter einem bestimmten Betrag.

Sollten die Kriterien nicht auf Sie zutreffen, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit auf eine Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten für Strom.


Regelung zu Erneuerbaren-Förderkosten für 2024

Seit 2022 wird der Erneuerbaren-Förderbeitrag aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben.
Auch die Erneuerbaren-Förderpauschale ist seit 2022 auf Null gesetzt. Zusammen mit dem Wegfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags bezahlen Sie auch im Jahr 2024 also keine Erneuerbaren-Förderkosten.

Warum dennoch einen Antrag auf Befreiung stellen?

Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung stellen, dann müssen Sie die Erneuerbaren-Förderkosten auch dann weiterhin nicht bezahlen, wenn Sie generell wieder eingehoben werden. Wie oben bereits dargelegt, profitieren Sie im Falle einer Befreiung auch vom Netzkostenzuschuss.

Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft ein Grüngas-Förderbeitrag als Teil der Erneuerbaren-Förderkosten eingehoben wird. Diesen gibt es derzeit noch nicht.