Sie können mit dem Befreiungsrechner überprüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.
Sollten die Kriterien nicht auf Sie zutreffen, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit auf eine Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten für Strom.
Die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten läuft über das ORF-Beitrags Service (OBS), besser bekannt unter dem alten Namen „Gebühren Info Service“ (GIS). Die Kriterien für die Befreiung sind die gleichen wie beim ORF-Beitrag. Daher können Berechtigte beide Befreiungen gleichzeitig beantragen. Wer jedoch bereits eine Befreiung von den ORF-Gebühren hat, kann sich zusätzlich mit folgendem Formular von den erneuerbaren Förderkosten befreien lassen. Dabei ist es wichtig eine Kopie der letzten Stromjahresrechnung mitzusenden.
So beantragen Sie die Befreiung
Senden des Formulars mit allen notwendigen Unterlagen
Sobald Ihre Befreiung bewilligt wurde, bekommen Sie einen Bescheid und die Förderkosten erscheinen nicht mehr auf Ihrer Energierechnung.
Schnell und einfach!
Viele Berechtigte wissen jedoch nicht von der Möglichkeit, sich von den Kosten befreien zu lassen. Deshalb ist es wichtig, dass auch Sie diese Information weitergeben – an Freunde, Familie und Bekannte.
Wer ein geringes Einkommen hat, aber nicht alle Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt, kann sich über weitere Unterstützungsmöglichkeiten informieren (Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten). Für Fragen erreichen Sie die ORF-Beitrags Service GmbH unter der Telefonnummer 0810 00 10 80 oder Sie sehen direkt auf orf.beitrag.at nach.