Versorgungssicherheit
Definition
Der Überbegriff Versorgungssicherheit inkludiert neben der Versorgungssicherung auch die Versorgungsqualität, welche sich allgemein in Versorgungszuverlässigkeit, Spannungsqualität, operative Versorgungssicherheit und kommerzielle Qualität (Dienstleistungen) untergliedert. Abb 1: Übersicht des Begriffes Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität |
Eine tiefgehende Diskussion über das Thema Versorgungssicherheit erfordert ein allgemein gültiges Verständnis über die Definition des Begriffes. Je nach Schwerpunktsetzung gibt es unterschiedliche Definitionen der EU-Kommission, der Internationalen Energieagentur (IEA) sowie des Europäischen Parlaments. Die E-Control geht von folgender Definition aus:
"Versorgungssicherheit bedeutet, dass Elektrizitätsverbraucher elektrische Energie mit definierter Qualität beziehen können, zu dem Zeitpunkt, wenn sie diese benötigen, und zu kostenorientierten und transparenten Preisen."
Das heißt, Versorgungssicherheit und -qualität beinhaltet zwei Komponenten von gleichrangiger Bedeutung: erstens die physikalische Verfügbarkeit von elektrischer Energie in ausreichender Menge und zu jedem beliebigem Zeitpunkt und zweitens einen für die Energiekonsumenten leistbaren Preis. Angesichts der Tatsache, dass Energiepreise das Wirtschaftswachstum und die Konkurrenzfähigkeit der Industrie entscheidend beeinflussen, sind Energiepreise und Wohlstand der Bevölkerung in einem nicht unerheblichen Ausmaß miteinander verknüpft.
Risiken
- Technische Risiken: Risiken aufgrund von fehlenden oder zu geringen Investitionen in die elektrischen Anlagen und des daraus resultierenden schlechten Zustands oder der fehlenden Verfügbarkeit der Anlagen
- Wirtschaftliche Risiken: Risiken aufgrund des Ungleichgewichtes von Erzeugung und Verbrauch aufgrund von mangelnden Investitionen oder unzureichenden Handelsaktivitäten
- Politische Risiken: Risiken aufgrund politischer Schwierigkeiten mit den Primärenergielieferstaaten, Risiken aufgrund von Fehlern im Regulierungssystem
- Umweltrisiken: Potenzielle Schäden aufgrund von Unfällen oder Umweltverschmutzung (Tankerunfälle, Terroranschläge, Nuklearunfälle etc.)
Gesetzliche Grundlage
Gemäß § 27 Abs.2 Energielenkungsgesetz 2012 in der Fassung BGBl. I Nr. 41/2013 hat die E-Control zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen.
Aufgaben der E-Control
Aktivitäten der E-Control im Rahmen der Versorgungssicherheit
- Langfristige Prognosen
- Regelmäßige Marktbeobachtung und Monitoring gem. Art. 4 der Richtlinie 2003/54/EG
- Sicherstellung ausreichender Investitionen durch Überwachung des Unbundling
- Kontrolle der Versorgungszuverlässigkeit (Ausfalls- und Störungsstatistik)
- Spannungsqualität ( Machbarkeitsstudie für ein flächendeckendes PQ-Monitoring in Österreich)
- Zusammenarbeit mit Experten auf nationaler und internationaler Ebene zur Ausarbeitung von akkordierten Maßnahmen
- Aktive und koordinierende Rolle bei der Ausarbeitung der Krisenvorsorgemaßnahmen im Rahmen des Energielenkungsgesetzes