§ 19 Abs 1 Elektrizitätswirtschafts‐ und ‐organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) respektive § 30 Abs 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) normieren, dass die Regulierungsbehörde Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber den Netzbenutzern und anderen Marktteilnehmern erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards mit Verordnung festzulegen hat. Stromnetzbetreiber sind gemäß § 19 Abs 4 ElWOG 2010 bzw. Gasnetzbetreiber gemäß § 30 Abs 4 GWG 2011 verpflichtet, die in der Verordnung festgelegten Kennzahlen jährlich der Regulierungsbehörde zu übermitteln und selbst auch zu veröffentlichen.