Die wesentlichen Prozesse

In diesem Abschnitt sind die wesentlichen Prozesse im österreichischen Strommarkt beschreiben. Details dazu finden Sie unter den angegebenen Links.

Messen und Zählen

Die Erfassung und Weitergabe von Messdaten ist die Grundlage für die Erstellung von Prognosen und Abrechnung der Kunden mit deren Zählpunkten. Für den Ein- und Ausbau, die Wartung der Messeinrichtung sowie die Auslesung und Weitergabe der Messdaten an die relevanten Marktteilnehmer sind grundsätzlich die Netzbetreiber zuständig. Zentrales Merkmal jeder Messeinrichtung im Marktmodell ist die eindeutige Zählpunktbezeichnung.

Die jährlich abzulesenden Mengenzähler werden zunehmend durch Intelligente Messgeräte mit Übertragung der ¼-Stunden-Werte ersetzt. Großkunden werden mit ¼-Stunden-Lastprofilzähler gemessen. Nähere Informationen:

Technische und organisatorische Regeln (TOR) Teil F

Kapitel 1, 6 und 10 der Sonstigen Marktregeln Strom

Smart Metering

Stromhandel

Der Handel von Stromprodukten kann bilateral zwischen den Marktteilnehmern oder über Strombörsen erfolgen. Für gebotszonenüberschreitenden Stromhandel sind grenzüberschreitende Transportkapazitäten zu reservieren. Hier wird prinzipiell zwischen der expliziten (getrennten) und der impliziten (gemeinsamen) Vergabe von Kapazitäten und Energie unterschieden. Nähere Informationen:

Fahrplanmanagement 

Die Bilanzgruppenverantwortlichen übermitteln dem Bilanzgruppenkoordinator täglich Fahrpläne (1/4h-Werte) für den Folgetag, wobei Intraday-Änderungen möglich sind. Der Bilanzgruppenkoordinator errechnet nach Vorliegen der Istwertaggregate die Differenzen zu den abgegebenen Fahrplänen und damit die Ausgleichsenergie je Bilanzgruppe (siehe Clearing). Nähere Informationen:

Regelreserve 

Regelreserveanbieter können sich beim Regelzonenführer präqualifizieren und Gebote für Regelreserve (Primär-, Sekundär- und Tertiärregelleistung & -energie) abgeben. Differenzen von eingespeister und entnommener Leistung in der Regelzone werden vom Regelzonenführer als Regelreserve abgerufen, um die Leistungsbilanz auszugleichen und die Netzfrequenz zu halten. Die Fahrpläne der Regelreserveanbieter werden um diese erbrachte Regelenergie im Nachhinein korrigiert. Die Mengen und Kosten der Regelreserve werden an den Bilanzgruppenkoordinator weitergegeben1 (siehe Clearing). Die Beteiligung an internationalen Kooperationen zum Austausch von Regelreserve läuft direkt über den Regelzonenführer, die Kosten und Mengen werden für den Regelreserveanbieter vom Regelzonenführer dementsprechend berücksichtigt. Nähere Informationen:

Clearing

Neben den Fahrplänen von den Bilanzgruppenverantwortlichen werden dem Bilanzgruppenkoordinator von den Netzbetreibern monatlich auch die Istwertaggregate je Bilanzgruppe übermittelt. Bei jährlich abgelesenen Mengenzählern werden diese viertelstündlichen Aggregate aus Standardlastprofilen gebildet. Aus den Abweichungen der Fahrpläne von den Istwerten errechnet der Bilanzgruppenkoordinator die individuelle Ausgleichsenergie und aus den Mengen und Kosten der Regelreserve den Ausgleichsenergiepreis. Die Bilanzgruppenverantwortlichen verrechnen innerhalb der Bilanzgruppen diese Ausgleichsenergiekosten an ihre Bilanzgruppenmitglieder weiter. Ein zweites Clearing findet 14 Monate nach dem ersten Clearing statt, um Korrekturen durch dann vorliegende Istwerte der jährlich abgelesenen Kunden durchzuführen. Nähere Informationen:

Rechnungslegung und Verbrauchsinformation 

Grundsätzlich übermitteln die Netzbetreiber den Kunden eine Verbrauchs- und Stromkosteninformation bzw. Netzrechnung monatlich oder jährlich (je nach Messgerät und Ableseintervall). Wünscht ein Kunde eine gemeinsame Netz- und Energierechnung durch seinen Lieferanten, so übermittelt der Netzbetreiber diesem die Abrechnungsdaten und die Rechnungslegung erfolgt nur durch den Lieferanten. Nähere Informationen:

Lieferantenwechsel 

Ein Kernelement des liberalisierten Strommarkts ist die freie Lieferantenwahl durch die Kunden. Um einen Lieferantenwechsel einfach, schnell und kostenlos zu gestalten, gibt es einheitliche Regeln für Lieferanten und Netzbetreiber und die Prozesse der Wechselplattform. Nähere Informationen:

Netzbetrieb 

Um das Übertragungsnetz sicher und zuverlässig betreiben zu können, braucht der Übertragungsnetzbetreiber und Regelzonenführer täglich Leistungsprognosen (Fahrpläne mit 1/4h-Werten) und tatsächlich gemessene Strommengen von Bilanzgruppenverantwortlichen und Erzeugern mit Kraftwerken. Für die Betriebs- und Instandhaltungsplanung des Übertragungsnetzbetreibers ist auch eine Wochen- und Jahresvorschau der Verfügbarkeiten von Kraftwerken erforderlich. Nähere Informationen:

  • Kapitel 3 der Sonstigen Marktregeln Strom
  • Die Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SO Guideline) der Europäischen Kommission

Überwachung und Monitoring 

Zum Zwecke der Energielenkung bei Störungsfällen, der Marktüberwachung, des Monitorings der Netzdienstleistungen oder der Einführung von Intelligenten Messgeräten wie auch der Elektrizitätsstatistik haben Marktteilnehmer bestimmte Informationen an die E-Control oder auch die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu melden. Nähere Informationen: