Die Regulierungssystematik für die fünfte Regulierungsperiode der Stromverteilernetzbetreiber erstreckt sich über eine Dauer von fünf Jahren, beginnend mit 1.1.2024 und endend mit 31.12.2028. Die Grundzüge sind in folgender Regulierungssystematik dargelegt:
Die vier Anlagen, auf die sich die Behörde in der Regulierungssystematik für die fünfte Regulierungsperiode bezieht, sind im Folgenden vorzufinden:
Die Behörde weist darauf hin, dass sich die dargelegten Inhalte der Regulierungssystematik ausschließlich auf die fünfte Regulierungsperiode für Stromverteilernetzbetreiber beziehen und die Ausgestaltung nachfolgender Regulierungsperioden nicht präjudizieren.
Für die kostengeprüften Stromverteilernetzbetreiber mit einer Abgabemenge von weniger als 50 GWh im Kalenderjahr 2008 gelten grundsätzlich die gleichen Grundzüge wie für die Stromverteilernetzbetreiber mit einer Abgabemenge von mehr als 50 GWh. Allerdings waren einige systemimmanente Anpassungen erforderlich, welche im folgenden Annex zusammengefasst sind.
Die Behörde weist darauf hin, dass sich die dargelegten Inhalte des vorliegenden Dokuments ausschließlich auf die neue Regulierungsperiode für Strom-Übertragungsnetzbetreiber beziehen und die Ausgestaltung nachfolgender Regulierungsperioden nicht präjudizieren. Das Dokument dient alleine der Information der Öffentlichkeit und ist rechtlich nicht verbindlich.
Die Regulierungssystematik erstreckt sich über eine Dauer von sechs Jahren, beginnend mit 1.1.2023 und endend mit 31.12.2028. Die Grundzüge sind in folgender Regulierungssystematik dargelegt:
Die zwei Anlagen, auf die sich die Behörde in der Regulierungssystematik bezieht, sind im Folgenden vorzufinden: