Marktmodell

Das österreichische Leitungsnetz besteht gemäß § 12 Gaswirtschaftsgesetz 2011 aus drei Marktgebieten:

  • dem Marktgebiet Ost (Netzverbund der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien) 
  • dem Marktgebiet Tirol und 
  • dem Marktgebiet Vorarlberg. 

Die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg sind bisher nicht mehr mit dem Marktgebiet über Leitungen verbunden. Sie verfügen über keine Fernleitungen und Gasspeicher. Diese Marktgebiet werden über Deutschland mit Gas versorgt. Kommerziell sind sie ein Marktgebiet, da die Bilanzierung für Tirol und Vorarlberg aggregiert erfolgt. Auf österreichischem Bundesgebiet wird Erdgas derzeit von drei Unternehmen gefördert und vermarktet – von der OMV Austria Exploration & Production GmbH, der RAG Austria AG und der ADX Energy.

Das Bilanzgruppen-Modell

Im Zuge der Liberalisierung des Erdgasmarktes im Jahr 2002 wurde in Österreich das sogenannte „Bilanzgruppenmodell“ eingeführt. In einer Bilanzgruppe werden Versorger, Erdgashändler und Endverbraucher zu einer virtuellen Gruppe zusammengefasst, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung und Abgabe von Erdgas erfolgt.

Jeder Netzbenutzer, der an das österreichische Erdgasnetz angeschlossen ist und aus diesem versorgt wird oder in dieses einspeist, muss einer Bilanzgruppe angehören oder selbst eine Bilanzgruppe bilden. Versorger und einige der großen Endkunden haben ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Bilanzgruppenverantwortlichen und werden daher als unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder bezeichnet, während die meisten Endkunden durch einen Liefervertrag mit einem Versorger mittelbare Mitglieder jener Bilanzgruppe sind, der auch ihr Versorger angehört.

Die wirtschaftliche Verantwortung für die Bilanzgruppe sowie die Vertretung der Bilanzgruppe nach außen liegt beim Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV). Die Zulassung von BGV und die Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen für BGV obliegen gemäß Gaswirtschaftsgesetz der E-Control.

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Unmittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft von Kunden

Auch für Endkunden besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Bilanzgruppenmitgliedschaft. Insbesondere Großkunden wählen diese Variante, um ihr Portfolio zu optimieren und ihre Ausgleichsenergie selbst zu regeln.

Die unmittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft eines Kunden bedeutet:

  • Kunde steht in direktem Vertragsverhältnis zum BGV
  • Kunde hat sämtliche Rechte und Pflichten gemäß den Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenverantwortlichen (AB BGV)
  • Kunde hat Liefervertrag mit Versorger in derselben oder in einer anderen Bilanzgruppe
  • Kunde regelt seine Ausgleichsenergie selbst mit dem BGV

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