Aufbau und Inhalte

Jedes Energieunternehmen gestaltet seine Rechnung anders. Daher kann es sein, dass einzelne Informationen auf Ihrer Rechnung an anderer Stelle zu finden sind oder eine andere Darstellungsform gewählt wurde, aber im Wesentlichen lässt sich eine Rechnung in die folgenden Teile gliedern:

Auf den meisten Strom- und Gasrechnungen ist auf einem Übersichtsblatt Folgendes zu finden:

  • Kontaktdaten des Strom- bzw. Gasanbieters
  • Abrechnungsdaten
  • Ihre Gesamtkosten
  • Ihre bisherigen Zahlungen
  • Ihre neuen Teilbeträge
  • Ihr Verbrauch
  • Ihr zu zahlender Betrag und die Fälligkeit

Sie sehen auf einen Blick, wie sich Ihre Gesamtkosten zusammensetzen: aus den verbrauchten Kilowattstunden (kWh) Strom bzw. Gas und dem Energiepreis. Auf der Detailseite können Sie dann genau nachvollziehen, wie die Summen auf Ihrem Übersichtsblatt berechnet wurden.

Nachzahlung oder Guthaben: Ganz schnell können Sie herausfinden, ob Sie zu viel durch die Zahlung Ihrer Teilbeträge über das Jahr hinweg eingezahlt haben und Sie somit ein Guthaben aufgebaut haben, oder ob Sie mehr verbraucht haben als Sie mit Ihren Teilbeträgen bezahlt haben, woraus sich eine Nachzahlung ergibt. 

Tarifvergleich: Mit diesen wenigen Informationen können Sie schon viel anfangen. Mit Ihrem Jahresverbrauch in kWh und Ihrer Postleitzahl können Sie eine Abfrage in unserem Tarifkalkulator durchführen und folglich einen Anbieterwechsel in die Wege leiten.

Kontaktdaten des Strom- bzw. Gasanbieters

Sie sollten für gewöhnlich auf der ersten Seite Ihrer Rechnung die Kontaktdaten Ihres Energieunternehmens leicht finden. Falls Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, finden Sie dort ebenfalls Ihre Kundendaten und die Rechnungsnummer. Auf diese Daten sollten Sie sich beziehen, wenn Sie sich mit Ihrem Energieunternehmen in Verbindung setzen.

Abrechnungsdaten

Der genannte Abrechnungszeitraum gibt an, für welchen Zeitraum die Rechnung erstellt wurde. Meist wird ein ganzes Jahr abgerechnet, es können aber auch weniger oder mehr als 365 Tage sein – je nachdem, wann Ihr Verbrauch abgelesen wurde.

Weitere wichtige Begriffe: Die Verbrauchsstelle gibt an, auf welchen Zähler an welcher Adresse sich die Abrechnung bezieht. Der Zählpunkt ist die eindeutige Nummer zur Identifizierung Ihrer Anlage. Diese Nummer brauchen Sie auch, wenn Sie den Anbieter wechseln wollen.

Die Netzbereitstellungsleistung und die Netzebene, welcher Ihre Kundenanlage zugeordnet ist, sind weitere technische Angaben, die für Ihre Abrechnung relevant sind.

Ihre Gesamtkosten

Die gesamten Kosten für den Abrechnungszeitraum setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:

Auf diese drei Komponenten wird noch die Umsatzsteuer verrechnet.

Ihre bisherigen Zahlungen

Im Laufe des Jahres zahlen Sie in regelmäßigen Abständen Teilbeträge, die auf einer Verbrauchsschätzung beruhen.

Auf Ihrer Jahresabrechnung werden dann die von Ihnen bereits bezahlten Teilbeträge zusammengerechnet und den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine offene Forderung.

Zusätzlich wird nun der erste Teilbetrag für den neuen Abrechnungszeitraum hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie nun tatsächlich noch zahlen müssen.

Ihre neuen Teilbeträge

Auf Basis der Jahresabrechnung werden die Teilbeträge für den neuen Abrechnungszeitraum festgesetzt. So wie die Gesamtkosten setzen sich auch die Teilbeträge aus dem Energiepreis, den Netztarifen und den Steuern und Abgaben zusammen.
Hier werden Sie auch darüber informiert, wie oft die Teilbeträge im kommenden Jahr eingehoben werden.

Ihr Verbrauch

Aus Ihrer Rechnung muss klar hervorgehen, ob Sie im Vergleich zum letzten Jahr mehr oder weniger Strom bzw. Gas verbraucht haben oder ob Ihr Verbrauch in etwa gleichgeblieben ist. Der Energieverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben.
Die Information über Ihren Verbrauch ist wichtig, denn ein höherer Verbrauch bedeutet auch höhere Kosten: Setzen Sie also rechtzeitig die richtigen Energiesparmaßnahmen!

Achten Sie darauf, ob Ihr Zähler abgelesen wurde oder ob Ihr Verbrauch nur rechnerisch ermittelt – also geschätzt – wurde. Diese Information finden Sie bei den Zählerständen auf der Detailseite Ihrer Rechnung. 

Tipp: Wenn Ihr Netzbetreiber den Zähler nicht ablesen kommt oder Sie bereits einen Smart Meter haben, der die Daten elektronisch übermittelt, lesen Sie Ihren Zähler unbedingt jährlich oder bei einem Wechsel Ihres Strom- bzw. Gasanbieters selbst ab und teilen Sie den Zählerstand Ihrem Netzbetreiber mit. So können Sie sicher sein, dass Ihre Jahresabrechnung korrekt ist.

Ihr zu zahlender Betrag und die Fälligkeit

Nach Berücksichtigung eines Guthabens oder einer Nachzahlung sowie des neuen Teilbetrages ergibt sich die Gesamtsumme, die Sie tatsächlich noch bezahlen müssen. Hier wird auch angegeben, bis wann dieser Betrag zu zahlen ist.

Hier finden Sie die Details, wie sich die Summen auf dem Übersichtsblatt errechnen. Es gilt bei sehr vielen Zeilen und Zahlen, den Überblick zu bewahren. Manche Positionen stehen sogar mehrmals auf Ihrer Rechnung, da sich Preise während des Jahres und über den Jahreswechsel verändern können. 

Sie finden hier auch meistens gut ersichtlich

  • den Namen des Produktes, mit dem Sie beliefert werden, 
  • Ihre Zählpunktbezeichnung, bei der es sich um eine 33-stellige Zahl handelt, die mit AT beginnt sowie 
  • Informationen zu Ihrer Anschlussleistung, also welcher Netzebene Sie zugeordnet sind.

Die hier erwähnte Zählpunktnummer wird oft bei einem Anbieterwechsel abgefragt. 

Weiters finden Sie auf dem Detailblatt Ihrer Rechnung

Ihr Energieverbrauch und Details zur Ablesung

Auf Basis der Zählerstände wird der Verbrauch für den Abrechnungszeitraum berechnet. Der alte Zählerstand wird dem neuen Zählerstand gegenübergestellt. Der Stromverbrauch wird genauso wie der Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Tipp: Testen Sie unseren Gas-Umrechnungs-Check.

Bei jeder Angabe zum Zählerstand finden Sie die Information, wie er ermittelt wurde. Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Zählerstand wurde durch den Netzbetreiber vor Ort abgelesen.
  • Wenn Sie einen Smart Meter haben, kann fernausgelesen werden.
  • Sie haben den Zähler selbst abgelesen und die Daten dem Netzbetreiber mitgeteilt.
  • Es lagen keine abgelesenen Werte vor, weshalb der Netzbetreiber den Zählerstand berechnet hat.

Es ist wichtig zu wissen, ob Ihr Zählerstand abgelesen oder rechnerisch ermittelt wurde. Dieses Wissen hilft oft bei der Frage, warum einem die Rechnung so hoch vorkommt oder weshalb es zu einer hohen Nachzahlung kommt. Wurde der Verbrauch über mehrere Jahre rechnerisch ermittelt, kann es bei tatsächlicher Ablesung zu einer hohen Nachzahlung kommen. Ebenso kann bei einem höheren Verbrauch aber auch ein Gerät oder der Zähler selbst defekt sein. 

 

Häufige Fragen und Antworten (0,1 MB)

  • Lesen Sie mehr zu Fragen, die im Zusammenhang mit der Rechnung auftauchen können, hier in unseren FAQs.

 Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung? Rufen Sie uns unter 0800 21 20 20 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir kontrollieren Ihre Rechnung gerne, erklären Ihnen den Aufbau oder helfen beim Vergleich verschiedener Strom- und Gasanbieter, um Ihnen einen Anbieterwechsel zu ermöglichen. 

Ihr Energiepreis

Hier wird genau aufgelistet, welchen Preis Sie in welchem Zeitraum für die elektrische Energie bzw. das Gas bezahlen. Der Preis für die Energie wird von Ihrem Energieanbieter festgesetzt und Sie finden die genauen Zahlen im Preisblatt, das Sie mit Ihrem Vertrag übermittelt bekommen haben sollten. Der Energiepreis, den Sie zahlen, ist auch die einzige Komponente, die Sie beeinflussen können, denn Sie haben bei Ihrem Strom- oder Gasanbieter freie Wahl. Die anderen Komponenten wie die Netzdienstleistung und die Steuern und Abgaben, die Sie zahlen, sind gesetzlich geregelt. 

Oft setzt sich der Preis für die Energie aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Energie-Grundpreis: Das ist ein fixer Betrag, der – unabhängig vom Verbrauch – jedenfalls bezahlt werden muss, und zwar in Euro pro Monat (Euro/Monat).
  • Energie-Verbrauchspreis: Dieser ist verbrauchsabhängig. Er wird für jede verbrauchte Kilowattstunde verrechnet, und zwar in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh).

Preisänderungen: Es kann sein, dass sich während des Abrechnungszeitraumes der Strompreis bzw. der Gaspreis geändert hat. Es ist daher genau angegeben, in welchem Zeitraum ein Preis gegolten hat. 

Preis für die Netzdienstleistung

Die Netzdienstleistung wird von Ihrem Netzbetreiber erbracht. Die dafür zu zahlenden Netztarife werden von uns festgesetzt:

  • Entgelt für die Netznutzung: Es besteht aus einem fixen Grundpreis (Euro/Jahr) und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis, der in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde verrechnet wird (Cent/kWh).
  • Netzverlustentgelt: Es deckt die Kosten des Netzbetreibers, die dadurch entstehen, dass bei der Übertragung von Strom Verluste entstehen. Es wird ebenfalls in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde verrechnet (Cent/kWh).
  • Entgelt für Messleistungen: Es deckt die Kosten für den Zähler ab und wird in Euro/Monat bezahlt.

Änderung der Netztarife: Immer zum Jahreswechsel ändern sich die behördlich festgesetzten Netztarife. Es ist daher genau angegeben, in welchem Zeitraum ein Tarif gegolten hat. Die aktuell gültigen Netztarife für Strom sind hier in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung zu finden. Jene für Gas finden Sie hier in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung zu finden. 

Hinweis: Mit dem Abspielen des Videos werden Daten an YouTube (Google LLC) übertragen. Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzhinweise.

Steuern und Abgaben

Neben dem Preis für die Energie und die Netzdienstleistung zahlen Sie auch Steuern und Abgaben.

  • Die Elektrizitätsabgabe bzw. die Erdgasabgabe wird vom Bund eingehoben.
  • Der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Pauschale dienen zur Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie.
  • In manchen Gemeinden wird eine Gebrauchsabgabe für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden eingehoben. Diese Abgabe ist in den jeweiligen Landesgesetzgebungen festgeschrieben.
  • Auch zur Finanzierung der Biomasseförderung kann Ihnen ein Zuschlag verrechnet werden. Ob dies der Fall ist und die Höhe des Fördertarifs ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.

Hinweis: Informieren Sie sich zu den Möglichkeiten der Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten.

Gesamtbetrag

Schließlich werden alle Positionen zusammengerechnet und zuletzt kommt noch die Umsatzsteuer (USt.) hinzu. Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag.

Sowohl Strom- bzw. Gasanbieter als auch Netzbetreiber haben weitreichende Informationspflichten Ihnen gegenüber.

Strom- bzw. Gasanbieter

Ihr Energieanbieter muss Ihnen folgende Informationen einfach zugänglich auf einem Beiblatt zur Rechnung kostenlos zur Verfügung stellen. Zusätzlich können diese Informationen auch auf der Website Ihres Anbieters zu finden sein:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Art und Weise, wie aktuelle Informationen über alle geltenden Preise erhältlich sind
  • Vertragsdauer sowie Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses
  • Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren
  • Recht auf Grundversorgung
  • Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität
  • Etwaige Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher

Netzbetreiber

Ihr Netzbetreiber muss Ihnen folgende Informationen einfach zugänglich auf einem Beiblatt zur Rechnung kostenlos zur Verfügung stellen. Zusätzlich können diese Informationen auch auf der Website Ihres Netzbetreibers zu finden sein:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Erbrachte Leistungen und angebotene Qualitätsstufen sowie den Zeitpunkt für den Erstanschluss
  • Art der angebotenen Wartungsdienste
  • Art und Weise, wie aktuelle Informationen über alle geltenden Tarife erhältlich sind
  • Vertragsdauer sowie Bedingungen für eine Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses
  • Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungsqualität
  • Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren
  • Etwaige Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher

Stromkennzeichnung

Ihr Stromanbieter ist gesetzlich verpflichtet, auf der Stromrechnung anzugeben, aus welchen Energiequellen die elektrische Energie stammt (z.B. Wasserkraft, Kohle, Windenergie). Die genaue Darstellung ist in einer Verordnung der E-Control festgelegt.
Weiters sind auch die Mengen an CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall, die bei der Erzeugung der elektrischen Energie entstanden sind, auszuweisen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Stromkennzeichnung und Herkunftsnachweis.

Gaskennzeichnung

Mit dem Jahr 2022 wurde die Gaskennzeichnung für alle Lieferanten, welche Endkunden versorgen, verpflichtend. Gesetzliche Grundlagen zur Gaskennzeichnung stellen der § 130 GWG und die von uns erlassene Gaskennzeichnungsverordnung dar. Letztere regelt die Ausstellung der Nachweise für Biogas sowie die Darstellung der Kennzeichnung und wurde bereits 2023 basierend auf ersten Erfahrungswerten einer Novellierung unterzogen.


Das Video mit Untertitel finden Sie hier.

Fixe und variable Kosten

In der Regel bestehen die drei Hauptkomponenten der Rechnung (Energiepreis, Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben) aus verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen, also pauschalen, Beträgen. Die verbrauchsabhängigen Positionen machen bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh etwas über 80% der Gesamtsumme aus. Sie können also vier Fünftel der Rechnung durch Ihr Verbrauchsverhalten beeinflussen. Nicht ganz 20% sind davon unabhängig, müssen also auf jeden Fall gezahlt werden, egal wie hoch der tatsächliche Verbrauch ist.

Weiters kann sich am Rechnungsbetrag auch durch einen Anbieterwechsel etwas ändern, indem Sie sich z.B. für einen Anbieter mit einem niedrigeren Energiepreis entscheiden. Werfen Sie dazu einen Blick in unseren Tarifkalkulator.

Anteil von fixen und variablen Kostenanteilen an den Gesamtkosten für Strom

Nachfolgend sehen Sie eine Aufstellung der fixen bzw. variablen Komponenten einer aktuellen Rechnung, wie sie etwa der Detailseite einer gemeinsamen Rechnung entsprechen würde.

Energiepreis Arbeitspreis Variable Kosten
Energiepreis Arbeitspreis Variable Kosten
Netznutzung Grundpreis Fixe Kosten
Netznutzung Arbeitspreis Variable Kosten
Netzverlustentgelt Variable Kosten
Entgelt für Messleistungen Fixe Kosten
Elektrizitätsabgabe Variable Kosten
Gebrauchsabgabe Variable Kosten
Erneuerbaren-Förderpauschale Fixe Kosten
Erneuerbaren-Förderbeitrag: Netznutzung Grundpreis Variable Kosten
Erneuerbaren-Förderbeitrag: Netznutzung Arbeitspreis Variable Kosten
Erneuerbaren-Förderbeitrag: Netzverlustentgelt Variable Kosten