In nur drei Schritten kommen Sie ganz einfach zu einem neuen Strom- bzw. Gasanbieter, kostenlos und ohne Risiko: Für Ihre durchgehende Strom- bzw. Gasversorgung ist gesorgt. Wichtig ist natürlich, dass Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter nicht mehr gebunden sind, was maximal ein Jahr der Fall sein darf.
Werfen Sie einen Blick in unseren Tarifkalkulator, der Ihnen einen Vergleich über alle Strom- und Gasanbieter in Österreich ermöglicht. Dafür brauchen Sie lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Ihren Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung, aber Sie haben auch die die Möglichkeit, im Tarifkalkulator Ihre Haushaltsgröße einzugeben, womit Durchschnittswerte für den Verbrauch herangezogen werden.
Wenn Sie sich für einen Strom- oder Gasanbieter entschieden haben, finden Sie in unserem Tarifkalkulator unter „Detail und Rabatte“ die Kontaktdaten des Unternehmens. Wenden Sie sich dann am besten gleich telefonisch an das Unternehmen oder füllen Sie das Formular auf der Website des neuen Anbieters aus, um sich für den Tarif Ihrer Wahl anzumelden. Neben Ihren persönlichen Daten sollten Sie jedenfalls Ihre Zählpunktbezeichnung zur Hand haben. Das ist eine 33-stellige Nummer, die Sie auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung finden und die mit AT beginnt.
Beispiel für eine Zählpunktbezeichnung |
Nachdem Sie den Vertrag online ausgefüllt oder per Post geschickt haben, erledigt alle weiteren Schritte Ihr neuer Anbieter. Er kann mit Ihrer Vollmacht Ihren alten Vertrag kündigen. Dann informiert er Sie über den Zeitpunkt, zu dem der Wechsel passieren wird. Bis dahin werden Sie von Ihrem alten Anbieter versorgt, danach übernimmt der neue Strom- oder Gasanbieter Ihrer Wahl. Der Wechsel des Anbieters darf höchstens drei Wochen dauern. Sie brauchen sich keine Sorgen um Ihre Versorgung machen.
Von Ihrem bisherigen Strom- bzw. Gasanbieter sollten Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Wechsel eine Endabrechnung über bis zum Stichtag verbrauchten Strom bzw. verbrauchtes Gas bekommen.
Technisch ändert sich nichts: Ihr Netzbetreiber, der für die Instandhaltung und Wartung des Netzes sowie die Ablesung des Zählers zuständig ist, bleibt als Monopolist immer derselbe. Ihm zahlen Sie auch weiterhin dieselben Netznutzungstarife, die behördlich festgelegt sind.
Tipp: Lesen Sie am Tag des Wechsels Ihren Zähler ab und geben Sie den Zählerstand Ihrem Netzbetreiber bekannt. Dann kann genau abgerechnet werden. Sonst kann der Netzbetreiber den Zählerstand auch auf Basis bisheriger Verbrauchswerte bestimmen.
Achtung: Wenn Sie noch keinen Anbieter haben, weil Sie z.B. in eine neue Wohnung oder ein neues Haus einziehen, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, den von Ihnen gewünschten Lieferanten auszuwählen. Mehr dazu lesen Sie hier.