Steuern und Abgaben sind neben dem Energiepreis und dem Netztarif eine weitere Komponente des gesamten Strompreises.
So wie auch beispielsweise Mineralöl, Flüssiggas und Erdgas spezifischen Steuern unterliegen, so wird mit der Elektrizitätsabgabe auch der leitungsgebundene Energieträger elektrische Energie einer Besteuerung unterzogen.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Elektrizitätsabgabegesetz.
Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh – bis 31.12.2024 ist sie jedoch auf 0,1 Cent/kWh reduziert.
Der Elektrizitätsabgabe unterliegt jede Lieferung von elektrischer Energie, mit Ausnahme des Falls, dass die Energie an ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird. In diesem Fall wird der überwiegende Teil der Energie weitergeliefert. Verwendet das Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Teil der angelieferten oder selbst hergestellten elektrischen Energie für andere Zwecke als zur Weiterlieferung, dann ist dieser Anteil steuerpflichtig. Darunter fallen vor allem die Beleuchtung, Beheizung und ähnliche Zwecke für Verwaltungsgebäude und andere Betriebsgebäude. Insoweit die elektrische Energie im Rahmen der Erzeugung und des Transportes zum Abnehmer verbraucht wird, ist sie von der Abgabe befreit. Dies ist dann der Fall, wenn innerhalb eines Erzeugungsbetriebes die elektrische Energie zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, zum Beispiel, wenn innerhalb eines Speicherkraftwerkes die erzeugte Energie zum Hochpumpen des Wassers verwendet wird. Auch elektrische Energie, die zur Weiterleitung in Transformatoren usw. verbraucht wird, fällt unter die Befreiung.
Die Gebrauchsabgabe ist die von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden z.B. für Stromnetze. Die Regelung der Gebrauchsabgabe erfolgt durch Landesgesetze. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Erneuerbaren-Förderkosten (früher Ökostromförderkosten) besteht aus dem Erneuerbaren-Förderbeitrag (vormals Ökostromförderbeitrag) und der Erneuerbaren-Förderpauschale (früher Ökostrompauschale). Details hierzu finden Sie hier. Mehr über eine mögliche Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten finden Sie hier.
Auf sämtliche Preisbestandteile des Strompreises, alle Steuern und Abgaben sowie den Netztarif werden 20% Umsatzsteuer aufgeschlagen.