Datenmeldungen

Die REMIT definiert in Artikel 8 sowie in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 die Datenmeldung an die ACER. Darüber hinaus besitzt die E-Control gemäß § 25a Absatz 2 E-ControlG eine Verordnungskompetenz, die es der Behörde ermöglicht, die Meldepflichtigen, die Häufigkeit, den Umfang sowie das Format der Meldepflichten zu bestimmen. Dabei werden die Meldepflichten der REMIT mit berücksichtigt, nichts desto trotz kann die Meldeverpflichtung auf nationaler Ebene über jene der REMIT hinausgehen.

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