Zurück E-Control: Stromkennzeichnung 2020 – 85,88 Prozent der Nachweise aus erneuerbaren Energieträgern
E-Control: Stromkennzeichnung 2020 – 85,88 Prozent der Nachweise aus erneuerbaren Energieträgern
Wert im Vergleich zum Vorjahr etwas gestiegen – System der Stromkennzeichnung noch konsumentenfreundlicher – Künftig auch verpflichtende Gaskennzeichnung
Wien (9. Dezember 2021) – Die jährliche Überprüfung der Stromkennzeichnung durch die Regulierungsbehörde E-Control hat für das Jahr 2020 positive Ergebnisse gebracht. Demnach wurden 85,88 Prozent der Nachweise aus erneuerbaren Energieträgern eingesetzt. „Der Anteil der Erneuerbaren in der Stromkennzeichnung ist damit im Vergleich zum Vorjahr neuerlich gestiegen. Im Jahr 2019 lag dieser Wert noch bei 81,38 Prozent. Demnach sank der Anteil bei den fossilen Energieträgern von 18,16 Prozent auf 13,51 Prozent im Jahr 2020.“, zitiert der Vorstand der E-Control, Alfons Haber, aus dem soeben veröffentlichten Strom- und Gaskennzeichnungsbericht.
Der Anteil der bekannten sonstigen Energieträger an den eingesetzten Nachweisen ist von 0,47 Prozent auf 0,61 Prozent leicht gestiegen. 135 Lieferanten haben im Jahr 2020 zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern ausgewiesen.
Grafik: Anteile Stromkennzeichnung 2020; Quelle E-Control
Weniger Nachweise aus dem Ausland
Der Einsatz von ausländischen Nachweisen ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken und lag bei rund 28,13 Prozent (nach 31 Prozent im Jahr 2019). Norwegen bleibt mit 13,02 Prozent auch 2020 der Hauptlieferant für ausländische Nachweise in Österreich, gefolgt von den Niederlanden mit 6,21 Prozent und Schweden mit 2,25 Prozent.“, so Haber.
Stromkennzeichnung wird weiterentwickelt
Der Sommer 2021 brachte für das bestehende System der Stromkennzeichnung die größte Veränderung seit der Einführung im Jahr 2001. „Die Stromkennzeichnung wird künftig in eine primäre und in eine sekundäre Kennzeichnung unterteilt. Ziel ist es, den Konsumentinnen und Konsumenten noch schneller und verständlicher Auskunft über die Stromlieferung geben zu können.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, die gesetzlichen Änderungen. Und er führt aus, was man sich darunter vorstellen kann: „Die primäre Kennzeichnung, die sich auf Rechnungen und Werbematerialien findet, liefert drei Hauptinformationen, nämlich die Technologie, das Ursprungsland des Nachweises und das Ausmaß des gemeinsamen Handels von Strom und Nachweis. Die sekundäre Kennzeichnung ist die vollumfassende bisher bekannte Kennzeichnung. Diese wird jedoch auch um das Ausmaß des gemeinsam gehandelten Stroms erweitert.“
Seit Jahren wird im Rahmen der Stromkennzeichnung über den gemeinsamen Handel von Strom und Herkunftsnachweis diskutiert. „Dass diese Forderung nun erfüllt wurde, wird zu noch mehr Transparenz im System führen.“, so Urbantschitsch.
Künftig auch Gas belegt
Mehr Transparenz gibt es künftig auch im Gasbereich. Hier wird die bisher freiwillige Gaskennzeichnung ebenfalls verpflichtend. „Im Gegensatz zur Stromkennzeichnung wird bei Gas aber auch die Ausweisung von Gas unbekannter Herkunft möglich sein. Das ist notwendig, da es derzeit noch sehr geringe Mengen an Herkunftsnachweisen bei Gas gibt und Österreich zudem bisher das einzige Land in Europa mit einem verpflichtenden Gaskennzeichnungssystem ist.“, betont Urbantschitsch die Vorreiterrolle Österreichs.
Alles kann belegt werden
Seit 2015 sind sämtliche Stromlieferanten, die in Österreich Endkundinnen und -kunden beliefern, dazu verpflichtet, die Primärenergieanteile ihrer Lieferungen offenzulegen. Herangezogen wird dabei der sogenannte Versorgermix, also die gesamte Aufbringung des Lieferanten an Endverbraucherinnen und -verbraucher. Dieser Mix muss auf der Jahresabrechnung und auf Werbe- und Informationsmaterialien dargestellt werden. Konsumentinnen und Konsumenten finden diese Information auch im Tarifkalkulator der E-Control.
Der neue Strom- und Gaskennzeichnungsbericht ist auf der Homepage der E-Control unter folgendem link abrufbar: www.e-control.at/publikationen/oeko-energie-und-energie-effizienz/berichte/stromkennzeichnungsbericht