Zurück E-Control: Gaskennzeichnung bringt noch mehr Transparenz für Gaskundinnen und -kunden
Wien (24. September 2019) – Mit der Erlassung der Gaskennzeichnungsverordnung schafft die E-Control eine Grundlage, die es nun auch Gaslieferanten ermöglicht, seine Lieferungen nach einem einheitlichen Muster freiwillig zu kennzeichnen. „Die Gaskennzeichnung auf freiwilliger Basis schafft einen einheitlichen Rahmen, damit Händler sich frühzeitig orientieren können“, ist der Vorstand der E-Control, Andreas Eigenbauer, von der neuen Verordnung überzeugt. Die Verordnung wurde am 12. September kundgemacht und tritt mit 01. Jänner 2020 in Kraft.
Was genau passiert aufgrund der Verordnung? Gaslieferanten, die ihren Kunden gegenüber freiwillig eine Gaskennzeichnung auf Rechnungen und Werbematerialien durchführen, können dies nun wie bei der Stromkennzeichnung machen. Gerade der wachsende Bereich der Erneuerbaren Gasen generiert Herkunftsnachweise, die direkt für die Kennzeichnung eingesetzt werden können. Eigenbauer hält fest: „Die Anlehnung der Gaskennzeichnung an die Stromkennzeichnung erfolgt in Hinblick auf die neue Richtlinie für Erneuerbare Energie und soll dazu beitragen, dass erneuerbares Gas vermehrt vom Kunden gekauft wird“.
Die Gaskennzeichnung ist damit ein weiterer Meilenstein, wenn es darum geht, die Themen „Greening the Gas“ und die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren im gesamten Energiemix voranzubringen. Der Ausbau von grünem Gas soll beim Kunden direkt sichtbar sein.
Die Gaskennzeichnung und die Generierung von Herkunftsnachweisen für Erneuerbare Gase hat nicht nur eine regionale bzw. nationale Bedeutung, sondern ist auch international ein Thema. Der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, führt dazu aus: „Die neue Richtlinie für Erneuerbare der Europäischen Kommission fordert ganz klar eine Ausweitung der bereits bekannten Stromkennzeichnung auf Gas, Wärme und Kälte. Mit der Gaskennzeichnung hat Österreich somit einen wesentlichen Schritt getan, um das erfolgreiche und erprobte System der Stromkennzeichnung auszuweiten.“
Funktionieren wird das System der Gaskennzeichnung analog jenem zur Stromkennzeichnung. Das bedeutet, dass im System der E-Control Herkunftsnachweise generiert werden, die in weiterer Folge - betrugssicher und ohne der Gefahr der Doppelzählung - zur Gaskennzeichnung eingesetzt werden. Ab 01.01.2020 werden die Systeme in der E-Control fertig implementiert sein. „Dann wird der Bereich der Erneuerbaren Gase zusätzlichen Aufwind bekommen, um in Zukunft einen transparenten und erfolgreichen Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen leisten zu können.“, so Urbantschitsch abschließend.
Die Gaskennzeichnungsverordnung ist ab sofort auf der Homepage der E-Control abrufbar: https://www.e-control.at/recht/bundesrecht/gas/verordnungen