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E-Control: Niedrigere Ökostromförderkosten senken die Stromrechnung

Verordnung für die Ökostromförderkosten und neue Smart Meter Verordnung erlassen

Wien (18. Dezember 2017) – Die neue Verordnung für die Ökostromförderkosten bringt den heimischen Haushalten eine deutliche Kostenerleichterung. 2017 zahlte ein heimischer Haushalt für die Ökostromförderung, unter anderem Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag, bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden rund 100 Euro brutto, im kommenden Jahr wird dieser Betrag bei rund 90 Euro brutto liegen. Auch die Ökostrompauschale, die alle drei Jahre neu festgelegt werden muss, wird für Haushaltkunden im Jahr 2018 sinken. Und zwar von 33 Euro pro Jahr auf 28 Euro pro Jahr. „Das ist für die österreichischen Stromkunden natürlich eine erfreuliche Nachricht. Jener Rechnungsteil „Steuern und Abgaben“, der die Ökostromkosten beinhaltet, wird sich aus heutiger Sicht immerhin um 8 Prozent verkleinern.“, freut sich der Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.Dieser deutliche Rückgang bei den Ökostromförderkosten ergibt sich vor allem aufgrund von Mehreinnahmen der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG in der Vergangenheit, wobei es sich jedoch um einen Einmaleffekt handelt.

Smart Meter mit mehr Zeit

Auch die neue Smart Meter Verordnung wurde veröffentlicht. „Mit der neuen Verordnung bekommen die Netzbetreiber mehr Zeit, ihre Kunden mit den digitalen Zählern auszustatten. Demnach müssen bis Ende 2022 mindestens 95 Prozent Smart Meter installiert sein.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Andreas Eigenbauer. Bisher war eine Frist bis Ende 2019 dafür vorgesehen. Wenn jemand ausdrücklich einen Smart Meter eingebaut haben möchte, muss diesem Kundenwunsch aber innerhalb von sechs Monaten entsprochen werden. „Das kann vor allem bei jenen Haushalten der Fall sein, die sich für spezielle Smart-Meter-Tarife interessieren oder eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen möchten.“, so Eigenbauer. Lehnt ein Kunde den Smart Meter ab, muss dieser so konfiguriert werden, dass einerseits keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen und andererseits die Abschaltfunktion deaktiviert ist.

Die Verordnung für die Ökostromförderkosten tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Abrufbar sind die Verordnungen auf der Homepage der E-Control unter:

https://www.e-control.at/recht/bundesrecht/strom/verordnungen#p_p_id_com_liferay_journal_content_web_portlet_JournalContentPortlet_INSTANCE_10309A20143_

https://www.e-control.at/recht/bundesrecht/oekostrom-energieeffizienz/verordnungen#p_p_id_com_liferay_journal_content_web_portlet_JournalContentPortlet_INSTANCE_10305A20249_