Zurück E-Control brachte Beschwerde gegen ACER-Entscheidung zu Strompreiszonentrennung ein
Österreichischer Energieregulator hat gestern Beschwerde gegen Entscheidung von ACER, die deutsch-österreichische Strompreiszone zu trennen, erhoben
(Wien, 18. Jänner 2017) Die österreichische Energieregulierungsbehörde E-Control hat gestern, Dienstag, wie im November angekündigt die Beschwerde gegen die Entscheidung der europäischen Regulierungsagentur ACER beim Beschwerdeausschuss der Agentur eingebracht. Im November hatten sich die europäischen Strom-Regulierungsbehörden mehrheitlich für eine Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone ausgesprochen. Österreich stimmte gegen die Trennung und für die Beibehaltung der gemeinsamen Preiszone.
ACER nicht zuständig
Aus Sicht der E-Control ist ACER nicht befugt, über die Preiszonenfrage zu entscheiden. Eine endgültige Entscheidung über Gebotszonengrenzen ist im Rahmen eines umfassenden Verfahrens zur Überprüfung der Gebotszonen durch ENTSO-E, dem Verband der europäischen Stromübertragungsnetzbetreiber, vorzunehmen. Nicht ACER, sondern ENTSO-E hat zu prüfen, ob zwischen Deutschland und Österreich Engpässe bestehen. Über die von ENTSO-E vorgeschlagenen Gebotszonenkonfigurationen haben schlussendlich die betroffenen Mitgliedstaaten zu entscheiden, nicht ACER.
Über die Beschwerde der E-Control hat der Beschwerdeausschuss von ACER binnen zwei Monaten zu entscheiden. Sollte die Beschwerde nicht erfolgreich sein, kann in weiterer Folge auch eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses vor dem Europäischen Gericht erhoben werden. Im Oktober hatte das Europäische Gericht bereits einen Beschluss zur Strompreiszone getroffen. Das Europäische Gericht erklärte damals, dass die ACER-Stellungnahme von September 2015, in der erstmals gefordert wurde, den deutsch-österreichischen Strommarkt zu trennen, rechtlich unverbindlich sei und keine Rechtswirkung entfalte. Zuvor hatte sich die E-Control an das Gericht gewandt.