Peer-to-Peer-Handel

Das Konzept eines Peer-to-Peer-Handels (frei übersetzt: Handel unter Gleichgesinnten) sieht vor, dass Eigentümer von Erzeugungsanlagen ihren Überschuss auch direkt an andere Verbraucher verkaufen können. Theoretisch wird damit dem lang gehegten Wunsch Rechnung getragen, wonach Eigentümer von PV-Anlagen z.B. den Überschuss direkt an den Nachbarn oder ein Familienmitglied verkaufen können. Hier müssen jedoch die entsprechenden Regeln erst geschaffen werden, damit die Rechte und Pflichten aller Beteiligten geschützt und erhalten bleiben. Der echte, private Peer-to-Peer-Handel ist derzeit also noch nicht möglich, bis eine gesetzliche Regelung geschaffen wurde. 

Allerdings gibt es bereits einige Anbieter, die sich als Plattform für diese Art der Energieversorgung in Stellung bringen und bereits jetzt – basierend auf den bislang gültigen Regeln des Energiemarktes – einen solchen Handel zwischen privaten Erzeugern und Verbraucherinnen und Verbrauchern sozusagen simulieren.