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Das Ende Stromkostenbremse naht: was tun?

Die sogenannte Stromkostenbremse ist eine Unterstützungsmaßnahme des Bundes. Sie wurde beschlossen, um den Preissteigerungen entgegenzuwirken. Für ein Grundkontingent von 2.900 kWh erhielten Haushalte eine Entlastung: der Strompreis wurde mit 10 Cent/kWh gedeckelt.

Diese Stromkostenbremse, die bereits seit Dezember 2021 die Strompreise abfederte, läuft mit 31.12.2024 aus. Ab dem neuen Jahr werden daher wieder die vollen vertraglich vereinbarten Strompreise verrechnet.

Was bedeutet das für Sie?

Bei allen Kund:innen, bei denen die Strompreisbremse bislang angewendet wurde, wird der Preis für die Kilowattstunde ab 1.1.2025 nicht mehr gedeckelt. Stattdessen kommt der volle Preis zum Tragen, der mit dem Stromlieferanten vertraglich vereinbart wurde. Das hat also zur Folge, dass die Stromrechnung mit dem Jahreswechsel höher werden wird. In welchem Ausmaß, hängt von Ihrem Vertrag ab. Achten Sie also darauf, dass Ihr Strompreis auch nach dem 1.1.2025 nicht viel mehr als 10 Cent/kWh beträgt. Vergleichen Sie Angebote und wechseln Sie gegebenenfalls den Anbieter, um sichergehen zu können, dass Ihre Stromrechnung nicht unnötig in die Höhe schnellt.

Wie geht das?

Nützen Sie unseren Tarifkalkulator!

  • Geben Sie Ihre Postleitzahl und den Stromverbrauch in kWh ein (zu finden auf der letzten Jahresabrechnung).
  • Vergleichen Sie ihren derzeit geltenden Preis mit dem anderer Anbieter.
  • Sagt Ihnen ein anderes Angebot mehr zu, wechseln Sie!
  • Füllen Sie das Vertragsformular für den neuen Anbieter aus, alle notwendigen Angaben finden Sie auf der Stromrechnung.
  • Wichtig: lesen Sie zum Wechselstichtag Ihren Zählerstand ab, wenn Sie noch keinen Smart Meter, also ein Digitales Zählgerät, installiert bekommen haben.
  • Den Rest erledigt Ihr neuer Anbieter.
  • Beachten Sie, dass ein Wechsel nur dann möglich ist, wenn Ihr bisheriger Vertrag keine Bindung mehr aufweist (maximal ein Jahr).
  • Achten Sie bei der Auswahl eines neuen Lieferanten auf Rabatte für Neukunden – diese erhalten Sie im Regelfall nur im ersten Vertragsjahr.

Interessant zu wissen:

Der Wechsel des Anbieters darf höchstens drei Wochen dauern. Von Ihrem bisherigen Stromanbieter sollten Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Wechsel eine Endabrechnung über den bis zum Stichtag verbrauchten Strom bekommen.

Technisch ändert sich nichts: Ihr Netzbetreiber, der für die Instandhaltung und Wartung des Netzes sowie die Ablesung des Zählers zuständig ist, bleibt immer derselbe. Ihm zahlen Sie auch weiterhin dieselben Netznutzungstarife.