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Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch
In unseren EAG-Monitoringbericht wurden neben dem laut Ökostromgesetz (ÖSG 2012) geförderter Ökostrom auch Anlangen, die mittels EAG gefördert werden aufgenommen, sowie jene Anlagen, die keine Förderung (mehr) erhalten.
Um die Vorgabe des EAGs, das Ziel von 100% erneuerbarem Strom am Gesamtstromverbrauch entsprechend dokumentieren zu können, bildet der Inlandstromverbrauch die Basis und die (erneuerbare) Bruttostromerzeugung wird als Indikator für die erneuerbare Erzeugung herangezogen. Aufgrund des gesunkenen Inlandstromverbrauchs und der gleichzeitig gesunkenen Bruttostromerzeugung konnten 2022 wiederum 78 % des Inlandstromverbrauchs durch erneuerbaren Strom gedeckt werden.
Installierte Leistung gestiegen
Die installierte Leistung von Erneuerbaren konnte bis Ende 2022 verglichen mit 2020 (netto) um 2.141 MW gesteigert werden, wobei die erzeugten Mengen in diesem Zeitraum um 3.611 GWh zurückgingen. Dies spiegelt den steigenden Einfluss von guten oder vergleichsweise schlechten Wasser-, Wind- und Sonnenjahren wider.
Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale für 2023 ausgesetzt
Aufgrund des gestiegenen Marktpreises konnte die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) im Jahr 2022 deutliche Mehreinnahmen generieren. Diese Mehreinnahmen waren so hoch, dass etwaige Förderkosten des Jahres 2023 bereits abgedeckt waren. Nachdem keine zusätzlichen Einnahmen für das Jahr 2023 notwendig waren, war der Erneuerbaren-Förderbeitrag mit 0 Cent/kWh anzusetzen. Die oben erwähnten Mehreinnahmen waren sogar so hoch, dass der Gesetzgeber nachträglich auch die Erneuerbaren-Förderpauschale mittels Gesetzesnovelle für das Jahr 2023 erneut auf 0 gesetzt hat.
Hilfe für einkommensschwache Haushalte
Mit dem EAG wurde für einkommensschwache Haushalte eine weitere Unterstützung eingeführt. Neben der bereits bekannten und bestehenden Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte gibt es nun auch eine zusätzliche Kostendeckelung für Haushalte. Abhängig vom Nettoeinkommen des Haushalts werden die Erneuerbare-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag auf 75 Euro jährlich begrenzt. Sobald es also zu einem Anstieg von Erneuerbare- Förderbeitrag und der Erneuerbaren-Förderpauschale kommt, greift diese Bremse bei einkommensschwachen Haushalten.
Anstieg bei den Energiegemeinschaften
Eine Abfrage bei den österreichischen Netzbetreibern hat ergeben, dass mit Ende 2021 fünf Erneuerbare-Energiegemeinschaften (EEG) und eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) in Betrieb waren. Betrachtet man den Berichtszeitraum 2022, so waren mit 31.12.2022 bereits 161 Erneuerbare-Energiegemeinschaften und vier Bürgerenergiegemeinschaft in Betrieb. Drei der vier BEG waren im Netzgebiet der Wiener Netze GmbH tätig und eine im Netzgebiet der Kärnten Netz GmbH.
Gleichzeitig wurde zusätzlich abgefragt, ob und wie viele Energiegemeinschaften bis 30.06.2023 im Netzgebiet der jeweiligen Netzbetreiber tätig waren. Dabei kam es in diesem Zeitraum zu einem Anstieg auf 28 BEGs. Diese verteilen sich wie folgt.
Im Bereich der EEGs kam es zu einem deutlichen Anstieg auf 675 EEGs. Dabei waren es 209 lokale und 466 regionale EEGs, welche sich wie folgt verteilen:
Abb.: Energiegemeinschaften bis 30.06.2023; Quelle: E-Control.
Unter den gegebenen Bedingungen können diese Zahlen durchaus als beachtlich bewertet werden, vor allem die Dynamik des 1. Halbjahres 2023. Mit Inkrafttreten des EAG gab es für Energiegemeinschaften wenig konkrete Erfahrungswerte hinsichtlich einer möglichen Umsetzung. Für die Unterstützung bei der Umsetzung wurde die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften [1] gegründet. Mittlerweile konnte diese sehr viele Erfahrungswerte sammeln und hat diverse Leitfäden und Informationsmaterial veröffentlicht.
Der aktuelle EAG-Monitoringbericht mit allen Details steht auf unserer Website unter https://www.e-control.at/eag-monitoringbericht zur Verfügung.