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Zurück Hohe Strom- und Gaspreise: was Sie bei Preiserhöhungen oder Kündigung durch Ihren Energieanbieter tun können

Hohe Strom- und Gaspreise: was Sie bei Preiserhöhungen oder Kündigung durch Ihren Energieanbieter tun können

Die Strom- und Gaspreiserhöhungen im Großhandel seit Ende des Sommers hatten bei den meisten großen Strom- und Gasanbietern zunächst keine allzu großen Auswirkungen, auch wenn es hier mittelfristig wohl zu Preiserhöhungen kommen wird. Informationen zu aktuellen Preisänderungen finden sich auf unserer Webseite: www.e-control.at/konsumenten/aktuelle-preisaenderungen

Wir raten Ihnen in der momentanen Situation, sich mit Ihrer Strom- und Gasrechnung auseinander zu setzen, Preise und Angebote zu vergleichen, einen Blick in den Tarifkalkulator zu werfen und zu schauen, ob es günstigere Alternativen gibt. Ein Wechsel des Energieanbieters lohnt sich aktuell vor allem dann, wenn ein Produkt mit Preisgarantie gewählt wird. Es zahlt sich aus, zu einem Anbieter zu wechseln, der bei Gas eine Preisgarantie zumindest bis zum Ende des Winters bietet. 

Die Strompreise steigen momentan zwar nicht so stark, aber sie dürften auch in den nächsten Monaten hoch bleiben. Also ist auch hier eine Absicherung durch eine Preisgarantie eine gute Alternative. Vor allem, wenn Sie einen reinen Float-Tarif haben, sollten Sie möglichst rasch handeln.

Wenn sich Anbieter aus dem Markt zurückziehen oder Verträge kündigen

Für einige der Anbieter lohnt sich das Geschäft mit Haushaltskunden zum Teil nicht mehr und sie ziehen sich daher aus dem Markt zurück. Das heißt nicht, dass diese Unternehmen insolvent sind. Manche nehmen nur keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf, andere trennen sich ganz von ihren Kundinnen und Kunden und kündigen ganz regulär, unter Einhaltung der Vertragsbedingungen, den Versorgungsvertrag. 

Erhalten Sie ein Schreiben, dass ihr Energieversorger Ihren bestehenden Energieliefervertrag kündigen wird, ist das kein Grund zur Sorge! Sie werden weiter bis zum im Schreiben genannten Datum beliefert. Der Lieferant hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von acht Wochen einzuhalten. In diesem Fall empfehlen wir, rasch zu reagieren und den Lieferantenwechsel selbst in die Hand zu nehmen. Die verschiedenen Angebote aller in Österreich gelisteten Strom- und Gasversorger sind in unserem Tarifkalkulator zu finden.

Manche Anbieter schlagen im Kündigungsschreiben gleich einen neuen Anbieter vor. Zu bedenken ist in diesem Fall, dass der bisherige Strom- bzw. Gaslieferant einen neuen Anbieter vorschlagen, Sie jedoch nicht automatisch wechseln kann. Auch eine Weitergabe Ihrer Kundendaten an ein anderes Unternehmen ist nur dann zulässig, wenn Sie das in Ihrem Liefervertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so bestätigt haben. Für einen Lieferantenwechsel braucht es Ihre Zustimmung, Sie können nicht automatisch gewechselt werden. Hier finden Sie weitere häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Thema: www.e-control.at/konsumenten/marktaustritte

Wenn doch ein Lieferant insolvent wird

Im Zuge der aktuellen Preiskapriolen ist in Österreich – überhaupt erst zum zweiten Mal in den vergangenen 20 Jahren – ein kleinerer Anbieter in die Insolvenz gerutscht. Aber auch in solchen Fällen müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher keine Sorgen machen, dass Strom oder Gas plötzlich nicht mehr fließen. Als Regulierungsbehörde kommt uns in einem solchen Fall die Aufgabe zu, den Kundinnen und Kunden einen Ersatzlieferanten zuzulosen. Natürlich können die Betroffenen diesen aber auch sogleich wieder wechseln, wenn Sie selbst ein besseres Angebot gefunden haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Website: www.e-control.at/insolvenz-eines-anbieters