Konsumenten-Newsletter

Zurück Haustürgeschäfte: Möglichkeit des Widerrufs

Möglichkeit des Widerrufs

Haustürgeschäfte nehmen zu

 

In letzter Zeit kommt es am Energiemarkt immer häufiger vor, dass Kunden an der Haustür gewonnen werden. Es handelt sich im besten Fall um Vermittler oder Angestellte eines Energieunternehmens, die offen und ehrlich beraten und Sie bei einem Wechsel zu einem für Sie günstigeren Energieversorger unterstützen.

Wurden Sie aber mit Überzeugungskraft zur Unterzeichnung des Vertrags gebracht und fühlen sich nach einiger Bedenkzeit überrumpelt, haben Sie 14 Tage die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Schicken Sie dazu ein als Widerruf benanntes Schreiben per Post oder E-Mail an das Unternehmen.

Nachdem Sie diesen Widerruf geschickt haben, ist es für Sie so, als hätten Sie nie einen Vertrag abgeschlossen. Wichtig: Ihr bisheriger Vertrag mit Ihrem alten Versorger tritt damit nicht automatisch wieder in Kraft! Suchen Sie sich daher bitte möglichst zeitnah einen neuen Energieversorger, beispielsweise mit unserem Tarifkalkulator.

Teilen Sie dann per Telefon oder E-Mail Ihrem Netzbetreiber diesen neuen, gewählten Lieferanten mit. In der Folge erhalten Sie dann den Vertrag von Ihrem neuen Energieversorger. Sollten Sie sich gleich im ersten Schritt wegen eines Vertrages an den Lieferanten wenden, informieren Sie am besten trotzdem zusätzlich den Netzbetreiber, um eine ununterbrochene Versorgung sicherzustellen.

Gehen Sie sorgsam mit Ihren Daten um.

 

Grundsätzlich gilt: Seien Sie vorsichtig und gehen Sie sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um, denn schon wenige Informationen reichen und jemand Dritter kann in Ihrem Namen Verträge abschließen!

Nutzen Sie bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch gerne unsere Energie-Hotline:
Telefon: 0810 102554 (österreichweit zum Tarif von nur 0,044 €/Min).