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Übersiedlung: Was bei der An- und Abmeldung von Strom und Gas zu beachten ist

Was muss ich bei meinem Einzug beachten?

Bei einem Einzug müssen Sie zwei Verträge abschließen:

  • den Energieliefervertrag mit einem Strom- oder Gasanbieter
    Diesen können Sie schnell und einfach online abschließen. Im Tarifkalkulator können Sie verschiedene Angebote und Preise miteinander vergleichen.
  • den Netzzugangsvertrag mit Ihrem Netzbetreiber
    Teilen Sie dem Netzbetreiber, der für Sie zuständig ist, den Energielieferanten mit, den Sie gewählt haben, und beantragen Sie die Anmeldung. Geben Sie Ihrem Netzbetreiber außerdem Ihren Zählerstand bekannt, damit Ihr Verbrauch genau abgerechnet werden kann. Wenn Sie das nicht tun, kann es sein, dass Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber anhand von Durchschnittswerten nur rechnerisch ermittelt, das heißt geschätzt, wird.

Wichtig: Es kann sein, dass Ihnen Ihre Hausverwaltung bereits ein Formular für einen Energieanbieter vorlegt. Das ist jedoch nur ein Vorschlag! Sollten Sie sich für diese Option entscheiden, kopieren Sie sich das Formular, damit Sie alle Informationen und eine Sicherheit haben. Sie können aber auch einen Blick in den Tarifkalkulator werfen und jenes Angebot auswählen, das für Sie am besten passt.

In manchen Fällen übernimmt die Hausverwaltung die Bekanntgabe des Zählerstandes. Es ist empfehlenswert, sich den Zählerstand zusätzlich selbst zu dokumentieren, indem Sie zum Beispiel ein Foto des Zählerstandes machen. Am besten ist es, wenn Sie Ihren Zählerstand selbst bekannt geben. Sie können Ihre Hausverwaltung über die Durchführung informieren, zum Beispiel indem Sie Ihrer Hausverwaltung den Schriftverkehr mit dem Netzbetreiber weiterleiten oder sie in Kopie setzen.

Nur wenn Sie beide Verträge rechtzeitig abgeschlossen haben, können Sie bereits zum Einzugstermin mit Strom bzw. Gas versorgt werden.

Wenn Ihr neues Zuhause noch keinen Strom - oder Gasanschluss besitzt, sind zusätzliche Schritte notwendig.

Was muss ich bei meinem Auszug beachten?

Die beiden Vertragsverhältnisse, die Sie beim Einzug abgeschlossen haben, müssen Sie nun beide rechtzeitig kündigen.

  • Ihren Energieliefervertrag mit Ihrem Strom- bzw. Gasanbieter
    Dabei besteht eine 14-tägige Kündigungsfrist.
  • Ihren Netzzugangsvertrag mit Ihrem Netzbetreiber
    In der Regel können Sie mit einer Frist von einem Monat bis zum Ende des Kalendermonats kündigen.

Wie auch beim Einzug ist es empfehlenswert, Ihren Zählerstand selbst abzulesen und Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben, damit Ihr Verbrauch zu dem Ihres Nachfolgers genau abgegrenzt werden kann.

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