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Gemeinsam die Energiewende vorantreiben
Energiegemeinschaften erlauben es Konsumentinnen und Konsumenten, gemeinsam Energie zu erzeugen, zu speichern, zu teilen oder zu verkaufen.
Hier werden zwei Formen der Energiegemeinschaft unterschieden: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Die entscheidenden Merkmale für das eine oder andere Modell sind die räumliche Eingrenzung der Mitglieder und welche Primärenergieträger für die Erzeugung innerhalb der Gemeinschaft in Frage kommen.
Denn, wie es der Name schon sagt, darf die in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften erzeugte Energie, wobei hier neben Strom auch Gas und Wärme inkludiert sein können, nur auf erneuerbaren Primärenergieträgern, also etwa Sonne, Wasser oder Wind basieren.
Was die geographische Nähe betrifft, setzen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zusätzlich ganz auf Regionalität. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich im Netzgebiet eines Netzbetreibers befinden und über Mittelspannungs- oder Niederspannungsanlagen verbunden sein. Dafür erhalten die Mitglieder der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft für ihren aus der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zugeteilten Strom Vergünstigungen in Form eines reduzierten Netztarifs. Weiters muss für den innerhalb der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft erzeugten und verbrauchten Strom kein Erneuerbaren-Förderbeitrag bezahlt und keine Elektrizitätsabgabe entrichtet werden.
Im Gegensatz dazu sind Bürgerenergiegemeinschaften zwar auf Strom beschränkt, dafür gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Primärenergieträgers. Außerdem gibt es bei der Bürgerenergiegemeinschaft innerhalb Österreichs keine Begrenzung hinsichtlich der geographischen Nähe. Deswegen entfallen auch die finanziellen Vorteile.
Eine Energiegemeinschaft besteht immer aus mindestens zwei Teilnehmerinnen und/oder Teilnehmern. Neben dem allgemeinen Beitrag zur Dekarbonisierung der Energieversorgung, soll der Zusammenschluss in einer Energiegemeinschaft den Beteiligten vor allem ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen.
Wer sich an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft und wer sich an einer Bürgerenergiegemeinschaft beteiligen kann, finden Sie hier: https://energiegemeinschaften.gv.at/organisation/
Für eine ausführlichere Beratung zur Gründung einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft wurde beim Klima- und Energiefonds die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften angesiedelt. Auf der Website sind detaillierte Informationen und Kontaktdaten für die Beratungsstellen in den jeweiligen Bundesländern enthalten.
Die reduzierten Netztarife für den innerhalb der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft erzeugten und verbrauchten Strom werden durch unsere Regulierungskommission beschlossen und werden Teil der jeweils geltenden Systemnutzungstarife-Verordnung sein. Die reduzierten Netztarife werden durch einen prozentuellen Abschlag auf den Arbeitspreis zustande kommen. Im Lokalbereich für die Netzebenen 6 und 7 ist der Arbeitspreis um 57 % zu reduzieren, im Regionalbereich für die Netzebenen 6 und 7 um 28 % und für die Netzebenen 4 und 5 um 64 %. (Bei der Bürgerenergiegemeinschaft gibt es keine Abschläge, weil der lokale bzw. regionale Charakter fehlt.)
Interessierte Konsumentinnen und Konsumenten können alle Fragen rund um die Themen Netzanschluss und Smart Metering an uns richten. Die Energie-Hotline berät telefonisch unter 0800 21 20 20 und auch schriftlich via beratung@e-control.at. Bei Problemen mit dem Netzbetreiber oder dem Energielieferanten steht auch die Schlichtungsstelle mit Rat und Tat zur Seite.