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Die Stromrechnung – warum weniger mehr sein kann
Die jährliche Stromrechnung ist schwer lesbar. Sie ist mit einer Vielzahl an Informationen versehen, die viele Konsumentinnen und Konsumenten überfordert. Der Gesetzgeber kann hier seine Vorgaben anpassen, um aus der Stromrechnung eine hilfreiche Informationsquelle und Entscheidungsgrundlage zu machen.
Durch das Inkrafttreten eines neuen Richtlinienpakets für den europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt, das sogenannte „Clean Energy Package“, wird die notwendige Grundlage geschaffen, die Stromrechnung zu überarbeiten.
Warum es notwendig ist, die Stromrechnung radikal zu überdenken
Die Jahresabrechnung ist derzeit mehrere Seiten lang und mit so vielen Details gespickt, dass der wesentlichste Auftrag, nämlich der, über den Verbrauch der Energiemenge und den Bezug von Leistung und die daraus resultierenden Kosten zu informieren, untergeht. Neben der Aufschlüsselung der abgerechneten Beträge enthält sie beispielsweise vertragliche Details der Netznutzung, eine Darstellung der Zusammensetzung des Strommixes und Auszüge aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen.
Zwei Abrechnungssysteme
Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren Stromlieferanten regelmäßig wechseln, sind außerdem vor eine zusätzliche Herausforderung gestellt. Derzeit gibt es zwei verschiedene Abrechnungssysteme, die parallel eingesetzt werden. Manche Unternehmen legen eine Gesamtrechnung, in der die Energie- und Netzkosten sowie Steuern und Abgaben auf einer Rechnung eingehoben werden. Andere Unternehmen legen ihre Rechnungen getrennt, der Energielieferant stellt also den verbrauchten Strom in Rechnung und der Netzbetreiber die Netzdienstleistung und die Steuern bzw. Abgaben.
Es kommt Bewegung in den Energiemarkt
Darüber hinaus befinden sich die Energiemärkte in einer spannenden Phase des Umbruchs. Die Schlagwörter Digitalisierung und Dekarbonisierung sind in aller Munde. Was das mit der Stromrechnung zu tun hat? Durch die Ausrollung der neuen digitalen Messgeräte, der sogenannten Smart Meter, sind nun regelmäßige automatische Verbrauchsauslesungen und die Ermittlung der bezogenen Leistung möglich. Diese neuen Daten werden aufbereitet, sollen so das Bewusstsein über den Verbrauch schärfen und bringen bereits neue flexible und dynamische Produkte auf den Markt.
Durch die Arbeit an der Energie-Hotline und in der Schlichtungsstelle sind unsere Expertinnen und Experten mit den Problemen und Fragestellungen rund um die Stromrechnung vertraut. Im Rahmen eines internen Projektes wurden die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben kritisch hinterfragt und auf ihre Zukunftstauglichkeit überprüft. Dabei lieferten die Anforderungen des Clean Energy Packages die Basis für die neuen Mindestanforderungen. Die Umsetzung erfolgt dann natürlich im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsprozesse. Wie könnte nun die Stromrechnung der Zukunft aussehen?
Der Vorschlag der E-Control: Weniger Informationen, dafür öfter
Anstatt wie bisher einmal jährlich eine Rechnung zu erhalten, in der die bereits geleisteten Teilbeträge aufgerollt werden, soll die Stromrechnung nun monatlich ins Haus flattern. Die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen die tatsächlich verbrauchte Menge und die tatsächlich bezogene Leistung und sind auf einer Seite zeitnahe über ihren Bezug und die damit verbundenen Kosten im Bilde. Dadurch wird das Bewusstsein über das eigene Verbrauchsverhalten gestärkt und ein sorgsamer Umgang mit Energie gefördert. Durch Smart Metering Technologie stehen diese Daten zeitnahe zur Verfügung.
Berechnungsdetails, technische Inhalte sowie die vertraglichen Bestimmungen sollen in Zukunft jederzeit in einem Onlineportal abrufbar sein. Möchte jemand diese Informationen jedoch zugeschickt bekommen, so kann das verlangt werden. Die monatliche Rechnung wird aber in jedem Fall aktiv übermittelt.
Die schlanke und übersichtliche neue Rechnung liefert also auf einen Blick alle Informationen über den Monatsverbrauch und die tatsächlich anfallenden Kosten. Das zusätzliche Onlineportal wird einerseits genutzt um einfach und schnell Zugriff auf tiefergehende Details abrufen zu können. Andererseits ist es aber auch eine Spielwiese, um neue Informationen entsprechend aufbereiten und teilen zu können. Mit der Umsetzung des Clean Energy Package ist für den Gesetzgeber der ideale Zeitpunkt gekommen, um Verbesserungen im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten umzusetzen und dabei gleichzeitig dem innovativem Strommarkt Rechnung zu tragen.