Zurück Befreiung von Ökostromkosten: einkommensschwache Haushalte können sparen
Die steigenden Energiepreise können vor allem für einkommensschwache Haushalte zu einer Belastung werden. Um für diese Menschen Energie leistbarer zu machen, gab es bisher die Deckelung der Ökostromförderkosten. Einkommensschwache Haushalte, die Anspruch auf die Befreiung von den ORF-GIS-Gebühren haben, konnten mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung gleichzeitig eine teilweise Befreiung von den Ökostromkosten beantragen. Sie zahlten bisher dann verbrauchsabhängig lediglich bis zu 20 Euro pro Jahr an Förderbeiträgen, während ein österreichischer Durchschnittshaushalt heuer rund 80 brutto für Ökostromkosten bezahlt. Leider nutzen diese Möglichkeit immer noch bei weitem nicht alle, die dazu berechtigt wären. Von den rund 300.000 Haushalten, die von den Rundfunkgebühren befreit sind, haben sich bis Ende 2018 nur rund 131.000 auch von den Ökostromkosten befreien lassen. Und was Viele vielleicht auch nicht wissen: die Befreiungsmöglichkeit ist nicht altersbezogen, das heißt, zum Beispiel auch Studentinnen und Studenten, die erstmals einen eigenen Wohnsitz haben, können sich von den Ökostromkosten befreien lassen, wenn sie die Kriterien erfüllen. Mit der Ende März beschlossenen Novelle des Ökostromgesetzes, einkommensschwache Haushalte komplett von den Ökostromkosten zu befreien, sollte sich die Zahl jener, die dies in Anspruch nehmen, hoffentlich weiter erhöhen.