Zurück Teilweise Befreiung von Ökostromkosten 2017 weiter gestiegen
Einkommensschwache Haushalte in Österreich haben die Möglichkeit, sich von den Ökostromförderkosten teilweise befreien zu lassen. Mit Ende des Jahres 2017 haben dies 132.597 Haushalte getan. Das ist eine Steigerung um 2,8 Prozent im Vergleich zu Ende 2016. Damals waren 129.009 Haushalte teilweise von den Ökostromförderkosten befreit. Energie soll so für Haushalte, die ohnehin mit dem Budget zu kämpfen haben, leistbarer sein. Trotzdem ist hier noch viel Luft nach oben, nutzen doch nicht einmal die Hälfte aller Haushalte, die sich befreien lassen könnten, diese Möglichkeit.
Haushalte, die Anspruch auf die Befreiung von den ORF-GIS-Gebühren haben, können mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung gleichzeitig eine teilweise Befreiung von den Ökostromkosten beantragen. Die Antragsstellung ist also sehr einfach. Diese Haushalte zahlen dann verbrauchsabhängig lediglich bis zu 20 Euro pro Jahr an Förderbeiträgen, während ein österreichischer Durchschnittshaushalt im Jahr 2018 rund 90 Euro brutto für Ökostromkosten bezahlt. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden spart sich ein Haushalt mit Ökostromkostendeckelung so sehr einfach 70 Euro im Jahr. Einkommensschwache Haushalte könnten ihre Stromrechnung also sehr einfach senken, wenn sie die teilweise Ökostromkostenbefreiung beantragen würden. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass jene Person im Haushalt, die von der GIS-Gebühr befreit ist, auch bei Strom der Vertragspartner ist.
Informationen zum Thema gibt es auf unserer Homepage unter:
https://www.e-control.at/konsumenten/strom/meine-rechte/befreiung-von-oekostromkosten