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Immer mehr Haushalte nutzen teilweise Befreiung von den Ökostromkosten

Abb.: Ökostrom

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Deckelung der Ökostromförderkosten spart im Schnitt 80 Euro im Jahr

Um für einkommensschwache Haushalte Energie leistbarer zu machen, gibt es die Deckelung der Ökostromförderkosten. Einkommensschwache Haushalte, die Anspruch auf die Befreiung von den ORF-GIS-Gebühren haben, können mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung gleichzeitig eine teilweise Befreiung von den Ökostromkosten beantragen. Sie zahlen dann verbrauchsabhängig lediglich bis zu 20 Euro pro Jahr an Förderbeiträgen, während ein österreichischer Durchschnittshaushalt rund 100 Euro brutto für Ökostromkosten bezahlt. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch spart sich ein Haushalt mit Ökostromkostendeckelung 80 Euro im Jahr. Wir machen seit dem Frühjahr verstärkt auf diese teilweise Befreiung von den Ökostromkosten aufmerksam. Die Leistbarkeit von Energie nimmt neben dem bekannten Zieldreieck im Energiebereich bestehend aus Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit, eine zunehmend wichtige Rolle ein. Wir wollen daher ein großes Augenmerk auf die Leistbarkeit von Energie legen.

Weitere Steigerung der Haushalte, die die teilweise Befreiung von den Ökostromkosten nutzen

Laut Angaben der GIS sind derzeit 300.000 Haushalte von den Rundfunkgebühren befreit und etwa 129.000 dieser Haushalte waren per Ende 2016 auch von den Ökostromkosten teilweise entbunden. Die Zahl jener Haushalte, die über die Möglichkeit der teilweisen Ökostrombefreiung Bescheid weiß, steigt zwar kontinuierlich an, rund 170.000 Haushalte nutzen dies aber noch nicht. Auch sie könnten ihre Stromrechnung leicht senken, wenn sie die teilweise Ökostromkostenbefreiung beantragen würden. Wir informieren deshalb vermehrt über diese Möglichkeiten. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass jene Person im Haushalt, die von der GIS-Gebühr befreit ist, auch bei Strom der Vertragspartner ist.

 

Abb. 2: Befreiung von Ökostromkosten

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Wissenswertes zur teilweisen Befreiung von Ökostromkosten und Antworten auf die die häufigsten Fragen dazu, finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.e-control.at/konsumenten/strom/meine-rechte/befreiung-von-oekostromkosten