Aufgrund des Energielenkungsgesetzes 2012 ist die E-Control für die Krisenvorsorge im Elektrizitätsbereich zuständig.
Unter Krisenvorsorge für elektrische Energie versteht man die vorsorgliche Planung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Stromversorgung im Fall von krisenhaften Entwicklungen bzw. Situationen. Vorsorgemaßnahmen können sowohl im Erzeugungsbereich, z.B. mittels Erzeugungsanweisungen an Erzeuger, als auch im Bereich der Elektrizitätsendverbraucher, z.B. mit Sparappellen, Kontingentierungen oder regionalen Flächenabschaltungen, getroffen werden.
Die Vorbereitung und Koordinierung allfälliger Energielenkungsmaßnahmen, die durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Krisenfall angeordnet werden können, erfolgt durch die E-Control. Die operative Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Regelzonenführer unter Aufsicht der E-Control, unter Einbindung der relevanten Marktteilnehmer und Systemoperatoren. Die Durchführung von Lenkungsmaßnahmen hinsichtlich etwaig festgelegter Landesverbrauchskontingente kommt den Landeshauptleuten zu.
Zur Sicherstellung einer gesicherten Datenbasis für die Vorbereitung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen zur Krisenvorsorge ist die E-Control gemäß § 15 Abs. 2 Energielenkungsgesetz 2012 ermächtigt, mittels Verordnung die Meldung von Daten im Elektrizitätsbereich in periodischen Abständen anzuordnen. Diese Datenmeldung ist geregelt durch die Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017.