Gemäß § 37 Abs. 1 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG 2010) haben die Übertragungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan (NEP) für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt.
Der Übertragungsnetzbetreiber hat bei der Erstellung des NEP die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten NEP (EU Ten Year Network Development Plan - TYNDP) zu berücksichtigen.
Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 hat die Regulierungsbehörde vor der Genehmigung des NEP Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen.
Die Frist für Stellungnahmen ist mit 12.10.2016 abgelaufen. Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen der NEP für den Zeitraum 2017-2026 finden Sie hier nachfolgen veröffentlicht.
Netzentwicklungsplan 2016 (3,0 MB)
Netzentwicklungsplan 2016 (0,1 MB)