Konsultation Netzentwicklungspläne 2015

Gemäß § 37 Abs. 1 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG 2010) haben die Übertragungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde jährlich einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan (NEP) für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt.
Der Übertragungsnetzbetreiber hat bei der Erstellung des NEP die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten NEP (EU Ten Year Network Development Plan - TYNDP) zu berücksichtigen.

 

Netzentwicklungsplan 2014 (5,0 MB)

  • für das Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG (APG); Planungszeitraum: 2015 - 2024, Planungsstand: 31. August 2014
 

Netzentwicklungsplan 2014 (1,0 MB)

  • Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH (VÜN); Planungszeitraum 2015-2024; Planungsstand: 1. Aug 2014

 

Die Regulierungsbehörde hat vor der Genehmigung des NEP Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen.

Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen der NEP 2015-2024 waren bis spätestens 10. Oktober 2014 an die E-Mail Adresse netzausbauplanung-strom@e-control.at zu senden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Parallel zu den Netzentwicklungsplänen für Strom wurden auch der koordinierte Netzentwicklungsplan und die Langfristplanung Gas konsultiert. Nähere Infos dazu finden Sie hier.