Gemäß § 37 Abs. 1 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG 2010) haben die Übertragungsnetzbetreiber der Regulierungsbehörde alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan (NEP) für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt.
Der Übertragungsnetzbetreiber hat bei der Erstellung des NEP die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten NEP (EU Ten Year Network Development Plan - TYNDP) und dem integrierten Netzinfrastrukturplan zu berücksichtigen.
Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 hat die Regulierungsbehörde vor der Genehmigung des NEP Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen.
Stellungsnahmen sind bis inkl. 17.11.2023 an netzausbauplanung-strom@e-control.at fristgerecht zu übermitteln.