Die E-Control überprüft im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion gem.
§ 79 Abs. 6 ElWOG 2010 jährlich die Stromkennzeichnung der Unternehmen, die in Österreich Endkunden beliefern.
Im Rahmen der Überprüfung sind folgende Unterlagen zu übermitteln bzw. in der Stromnachweisdatenbank hochzuladen:
eine aktuelle Musterrechnung mit primärer Stromkennzeichnung (Versorgermix und Produktmix);
den Bericht des Wirtschaftsprüfers gemäß § 79 Abs. 3 ElWOG 2010 bei einer Abgabemenge an Endverbraucher von 100 GWh oder mehr;
Bei Ausweis des gemeinsamen Handels von Strom und Nachweis einen Bericht eines Wirtschaftsprüfers gemäß § 3 Abs. 2 KenV 2022;
Werbe- und Informationsmaterialien mit der primären Stromkennzeichnung (Versorgermix und Produktmix);
gegebenenfalls sonstige Dokumente.
Für den originalgetreuen Nachbau der primären Stromkennzeichnung stellen wir Ihnen die folgenden Unterlagen zur Verfügung: