Gasversorger in Österreich sind zur Kennzeichnung der Herkunft des von ihnen an Endkunden verkauften Gases verpflichtet. In der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control werden Herkunftsnachweise ausgestellt und der Gaskennzeichnungsbericht erstellt, eingereicht und durch die E-Control überprüft. Nähere Vorgaben zu der Umsetzung finden sich in der von der E-Control erlassenen Gaskennzeichnungsverordnung.
Der Gaskennzeichnungsbericht für das Jahr 2023 ist von den Gasversorgern bis zum 05.04.2024 einzureichen.
Der CO₂ Wert für Erdgas in der Gasnachweisdatenbank der E-Control ist mit 201 g/kWh hinterlegt. Dies entspricht dem vom Umweltbundesamt veröffentlichten Wert für direkte CO₂ Emissionen:
Berechnung von Treibhausgas (THG)-Emissionen verschiedener Energieträger
Zur Veranschaulichung wird nachfolgend anhand eines dreiteiligen Videotutorials die Durchführung der Gaskennzeichnung beispielhaft dargestellt . Bietet ein Versorger nur ein Produkt an, welches als Ganzes den Versorgermix darstellt, ist der erste Teil des Videos relevant. Sollte das Portfolio aus verschiedenen Gasprodukten bestehen, so dienen die beiden anderen Teile der Darstellung von Produkterstellung und Produktzuweisung im Rahmen der Gaskennzeichnung.
Sie finden im zweiten und dritten Teil des Videos ein Tutorial zur Produkterstellung in unserer Herkunftsnachweisdatenbank und ein Tutorial, in welchem beispielhaft die Umsetzung im Rahmen des Gaskennzeichnungsberichts dargestellt wird. Der fiktive Versorger hat dabei drei Produkte, welchen die entsprechende Menge an Herkunftsnachweisen zugewiesen werden muss: