Vorgaben für Speicherprodukte

Speicherunternehmen haben folgende Produkte anzubieten (vgl. Art 15 Abs 2 und Art 17 Abs 3 lit a VO [EG] 715/2009):

  • Verbindliche Produkte
  • Unterbrechbare Produkte (der Preis der unterbrechbaren Kapazität hat die Unterbrechungswahrscheinlichkeit
    widerzuspiegeln)
  • Kurzfristige Produkte (inkl. Day-Ahead Produkte)
  • Mittelfristige Produkte
  • Langfristige Produkte
  • Angebot von AGV (Arbeitsgasvolumen), Ein- und Ausspeicherleistung kombiniert (Bündelprodukte) und einzeln (ungebündelte Produkte)          

Bündelprodukte weisen ein von den Speicherunternehmen festgelegtes Verhältnis von AGV, Ausspeicherleistung und/oder Einspeicherleistung auf, aus dem dann entsprechende Entnahmedauern resultieren.

Ungebündelte Produkte sind das getrennte Angebot von AGV, Aus- oder Einspeicherleistung, wodurch diese einzelnen Komponenten nur von bereits bestehenden Speicherkunden buchbar sind.