Gemäß § 63 Abs. 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) hat der Marktgebietsmanager die Aufgabe, in Koordination mit den Fernleitungsnetzbetreibern, und unter Berücksichtigung der langfristigen Planung (LFP), einmal jährlich einen koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) zu erstellen.
Der Verteilergebietsmanager hat gemäß § 22 GWG 2011 die Aufgabe, einmal jährlich eine LFP für die Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 des GWG 2011 zu erstellen.
Bei der Erstellung der Netzausbauinstrumente sind die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan (TYNDP) zu berücksichtigen.
Gemäß § 64 Abs. 2 GWG 2011 hat die Regulierungsbehörde vor der Genehmigung des Netzentwicklungsplans Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen.
Daher finden Sie nachfolgend die Entwürfe des KNEP 2017 und der LFP 2017 zur Kommentierung:
Koordinierter Netzentwicklungsplan 2018 - 2027 (3,4 MB)
Stellungnahmen zu den Entwürfen des KNEP 2017 und der LFP 2017 (1,4 MB)