Transeuropäische Energieinfrastruktur 

Transeuropäische Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete sollen zur Eindämmung des Klimawandels, insbesondere der Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 sicherstellen und Verbundnetze, Energiesicherheit, Markt- und Systemintegration, Wettbewerb zum Nutzen aller Mitgliedstaaten und erschwingliche Energiepreise, beitragen.

Um größere Transparenz der Netzausbauplanung auf europäischer Ebene zu gewährleisten, sind die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG), das Europäische Netzwerk der Wasserstoffnetzbetreiber (ENNOH) bzw. der Übertragungsnetzbetreiber Strom (ENTSO-E) verpflichtet alle zwei Jahre einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan basierend auf gemeinsamen Szenarien sowie einem integrierten Modell zu erstellen. Praktikable bzw. realisierbare Netze und erforderliche regionale Netzverbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder in Hinblick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesen Netzentwicklungsplänen enthalten sein.

Weiterführende Informationen

Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest - PCI)

Die Infrastruktur-Verordnung behandelt unter anderem die Identifizierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI), die für die Realisierung der vorrangigen transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete erforderlich sind. Die Auswahl der PCIs findet in einem 2jährigen Zyklus statt, der von der EU Kommission geleitet wird und in den auch die Regulierungsbehörden eingebunden sind.

Aus dem PCI-Status eines Projektes ergeben sich aus der Infrastruktur-Verordnung in weiterer Folge verschiedene mögliche Vorteile für das entsprechende Projekt, die nachfolgend überblicksartig dargestellt sind.

  • Beschleunigtes Genehmigungsverfahren
  • Verbesserte regulatorische Behandlung (Grenzüberschreitende Kostenaufteilungsentscheidung, zusätzliche risikobezogene Anreize)
  • Finanzielle Unterstützung (Connecting Europe Facility: Zugang zu Zuschüssen für Arbeiten und Studien)

Risikobezogene Anreize

Sollten Vorhabenträger mit der Entwicklung, dem Bau oder dem Betrieb eines PCIs höhere Risiken eingehen, als dies bei vergleichbaren Infrastrukturprojekten der Fall wäre, haben die Mitgliedstaaten bzw. nationalen Regulierungsbehörden gemäß Artikel 17 Infrastruktur-Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass für das Vorhaben angemessene Anreize gewährt werden.
Gemäß Artikel 17 Absatz 6 Infrastruktur-Verordnung sind die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet, die Methode und Kriterien, die für die Bewertung von Investitionen in Strom- und Gasinfrastrukturvorhaben und der bei ihnen eingegangenen Risiken verwendet werden, zu veröffentlichen.