Zur Wahrnehmung der ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgabe wurde seitens der E-Control die Netzdienstleistungsverordnung Strom 2012 in der Fassung der Novelle 2013 erlassen. Verteilernetzbetreiber haben der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Übermittlung an die Regulierungsbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 bis 6 END-VO sowie der Verpflichtung zur Übermittlung der in § 14 Abs. 2 und 3 END-VO genannten Kennzahlen bis 31. März des Folgejahres auf Basis der Daten des abgelaufenen Kalenderjahres Daten nachzukommen. Zur Erhebung gelangen Sie über folgenden Link: www.e-control.at/services
Hilfe zum Login, sowie zur Nutzung des Serviceportals finden Sie unter www.e-control.at/marktteilnehmer/erhebungen/erhebungen-zur-qualitaet-der-netzdienstleistung