Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Einfachheit und Zweckmäßigkeit Daten sowohl für Zwecke der Elektrizitätsstatistikverordnung 2016 (BGBl. II 17/2016), für Zwecke der Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 (BGBl. II Nr. 415/2016) wie auch für Zwecke der Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2017 (BGBl. II 403/2017) gemeinsam erfasst werden!