Die E-Control ist die zuständige Behörde für das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG | BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023). Zu ihren Kernaufgaben im Zusammenhang mit dem EEffG zählen die Beobachtung des Fortschritts bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Konkretisierung von Anforderungen in Form von Verordnungen und die Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen. Die Energieeffizienz-Monitoringstelle der E-Control ist eine organisatorische Einheit in der E-Control, die mit den Aufgaben des EEffG betraut ist. Die Website der Energieeffizienz-Monitoringstelle bietet weiterführende Informationen zu relevanten Rechtsmaterien, gesetzlichen Aufgaben, Veröffentlichungen sowie unterstützende Materialien.
Die Inhalte der Website werden laufend erweitert. Wesentliche Neuerungen oder Änderungen im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz (rechtliche Rahmenbedingungen, Meldemodalitäten, etc.) werden über den Informationsdienst via E-Mail bekanntgegeben.