Abschaltung und Grundversorgung
Darf Ihr Energieunternehmen Ihnen den Strom oder das Gas abschalten?
Ja. Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen, ist es grundsätzlich zulässig, dass Strom oder Gas abgeschaltet werden.
Voraussetzungen für eine Abschaltung
Strom und Gas dürfen nur abgeschaltet werden, wenn:
- Mindestens 2 Mahnungen zugestellt wurden
- Jede Mahnung eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Nachzahlung hatte
- Die letzte Mahnung per Einschreiben erfolgte
- In der letzten Mahnung eine Abschaltung angedroht wurde
- In der letzten Mahnung über Kosten und Folgen der Abschaltung informiert wurde
Wichtig: Abschaltungen dürfen nicht an einem Freitag oder vor einem gesetzlichen Feiertag erfolgen.
Was können Sie tun?
Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihren Anbieter und Netzbetreiber
- Schildern Sie Ihre Situation
- Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Rechnung oder online
Mögliche Lösungen
1. Ratenzahlung oder Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt (Stundung)
2. Berufung auf die Grundversorgung
- Recht auf Energieversorgung gegen eine Kaution
- Kaution entspricht einem monatlichen Teilbetrag für Energie und Netznutzung
- Gültig für alle Anbieter, die Strom oder Gas an Ihrer Adresse liefern. Eine Übersicht finden Sie in unserem Tarifkalkulator.
- Voraussetzung: Pünktliche Zahlungen in der Zukunft
So funktioniert‘s:
- Kontaktieren Sie den Anbieter und Netzbetreiber
- Teilen Sie mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen und einen monatlichen Teilbetrag zahlen, möchten
- Hier kommen Sie zu unserem Musterbrief "Antrag auf Grundversorgung"
- Wichtig: Ihre alten Schulden bleiben bestehen und der Anbieter kann versuchen, diese einzutreiben.
3. Vorauszahlungszähler
- Ein Vorauszahlungszähler ist ein Zähler, bei dem Sie im Voraus für Energie zahlen (wie eine Wertkarte).
- Sie kaufen im Voraus für einen bestimmten Betrag (z.B. 50 Euro) Strom oder Gas von Ihrem Energieanbieter. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht ist, müssen Sie wieder nachkaufen.
- Der Einbau des Vorauszahlungszählers kostet Sie einmalig 24 Euro. Zusätzlich zahlen Sie monatlich 1,92 Euro, solange der Vorauszahlungszähler bei Ihnen eingebaut ist.
- Der Netzbetreiber muss Ihrem Wunsch nach einem Vorauszahlungszähler nachkommen außer bei sicherheitstechnischen Bedenken, z.B. bei Gas.
- Sie können mit dem Strom- oder Gasanbieter und Netzbetreiber vereinbaren, dass bestehende Schulden nach und nach abgezahlt werden, indem ein höherer Preis für die verbrauchten Kilowattstunden eingestellt wird.
Grundsätzlich: Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
- Schnell Kontakt aufnehmen:
Bei finanziellen Problemen oder unerwarteten Nachzahlungen sollten Sie sofort den Anbieter kontaktieren. Oft gibt es eine Lösung wie Ratenzahlung. - Finanzielle Hilfe:
In manchen Gemeinden oder Bundesländern können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Hier finden Sie eine Liste der Beratungsstellen inklusive Überbrückungshilfen nach Bundesländern.
Wenn Sie von der ORF-Beitragspflicht befreit sind, können Sie auch von den Erneuerbaren-Förderkosten befreien lassen. - Weitere Hilfe:
Viele Anbieter bieten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen an. Weitere Infos finden Sie auf der Website Ihres Anbieters.
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns kostenlos unter der Telefonnummer 0800 21 20 20 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Wenn Sie Probleme mit einem Strom- bzw. Gasunternehmen oder einem Netzbetreiber haben, hilft Ihnen auch unsere Schlichtungsstelle gerne weiter.