Zählerablesung
Damit Ihr Strom- bzw. Gasverbrauch abgerechnet werden kann, müssen die jeweiligen Zählerstände bekannt sein. Für die Ermittlung Ihrer Zählerstände ist immer Ihr Netzbetreiber zuständig. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Grundsätzlich sollte der Netzbetreiber einmal jährlich die Zählerstände von Mitarbeitenden oder einem beauftragten Dienstleister vor Ort bei Ihnen ablesen lassen (Ausnahme siehe „Stromverbrauchsermittlung mit Smart Meter“). In Fällen, in denen dies nicht möglich ist – etwa weil ein Haushalt im Ablesezeitraum auf Urlaub ist etc. – kann der Netzbetreiber auf andere Methoden der Verbrauchsermittlung zurückgreifen (siehe Selbstablesung bzw. rechnerische Verbrauchsermittlung). Spätestens einmal in drei Jahren muss jedoch auf jeden Fall eine persönliche Ablesung erfolgen.
HINWEIS: Bei einer Reihe von Situationen wäre es auch unterjährig wichtig, den tatsächlichen Zählerstand zu kennen, trotzdem wird in diesen Fällen der Netzbetreiber kaum zum Ablesen kommen. Das ist immer dann der Fall, wenn es zu Veränderungen kommt. Beispielsweise:
- Ihr Lieferant ändert den Preis.
- Sie wechseln zu einem anderen Lieferanten. Damit erhalten Sie einen neuen Vertrag mit anderen Preiskonditionen.
- Mit Jahreswechsel ändert sich jährlich die Höhe der Netzentgelte.
- Sie ziehen um, oder Ihre Haushaltsgröße ändert sich.
- Bevor die Heizperiode anfängt und nachdem die Heizperiode endet.
- Sie schaffen neue Geräte an.
Hier wäre es immer ratsam, den aktuellen Zählerstand festzustellen und zu dokumentieren. (Siehe auch „Selbstablesung“)
Wenn kein Zählerstand vorliegt, wird die verbrauchte Menge vom Netzbetreiber lediglich geschätzt. Das bedeutet, Ihr Verbrauch wird anhand von Durchschnittswerten „rechnerisch ermittelt“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Netzbetreiber versucht, abzulesen und Sie nicht zu Hause sind.
Da es sich zwischen den Ablesungen um geschätzte Durchschnittswerte handelt, können diese Ihren Verbrauch nicht ganz exakt wiedergeben. Wenn Sie mehr verbrauchen als Ihr Netzbetreiber mit den Durchschnittswerten errechnet, dann führt das bei der nächsten Ablesung, bei der die tatsächlichen Werte vorliegen, zu einer Nachzahlung. Daher ist es sehr empfehlenswert, Ihren Zählerstand regelmäßig selbst abzulesen und Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben. (Siehe auch „Selbstablesung“)
Sie haben kostenlos die Möglichkeit, Ihren Zählerstand selbst abzulesen und Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben. Ihr Zähler befindet sich normalerweise direkt in Ihrer Wohnung, im Hausflur, im Keller oder im Stiegenhaus. Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Zähler befindet oder keinen Zugang dazu haben, können Sie sich an die Hausverwaltung oder Ihre/n Vermieter:in wenden.
Die Daten können Sie beispielsweise schnell und einfach in Ihrem Kundenportal eintragen. Das können Sie jederzeit tun. Es gibt jedoch Zeitpunkte, zu denen es besonders empfehlenswert ist, Ihren Zählerstand selbst abzulesen.
Das betrifft Zeitpunkte, zu denen sich Ihr Energiepreis ändert. Das kann zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall sein:
- Ihr Lieferant ändert den Preis.
- Sie wechseln zu einem anderen Lieferanten. Damit erhalten Sie einen neuen Vertrag mit anderen Preiskonditionen.
- Achten Sie im Speziellen auf Gaspreisänderungen während der Heizperiode. Diese fallen besonders ins Gewicht.
- Mit Jahreswechsel ändert sich jährlich die Höhe der Netzentgelte.
Darüber hinaus gibt es weitere Zeitpunkte, zu denen eine Selbstablesung Ihres Zählerstandes besonders vorteilhaft ist:
- Sie ziehen um. Am besten lesen Sie Ihren Zählerstand in Ihrer alten Wohnung vor dem Auszug und in Ihrer neuen Wohnung nach dem Einzug ab.
- Bevor die Heizperiode anfängt und nachdem die Heizperiode endet. Das verschafft Ihnen eine Einschätzung Ihres persönlichen Verbrauchs.
Wenn Sie bereits einen Smart Meter installiert haben, können Ihre Verbrauchsdaten automatisch übertragen werden und Sie müssen sich für Strom um nichts mehr kümmern.
Mehr zu den Auswahlmöglichkeiten, die Ihnen Smart Meter bieten, finden Sie hier.
Wie der Netzbetreiber zur Information Ihres Zählerstandes gekommen ist, können Sie auf Ihrer Rechnung sehen.