Datenschutz und Datensicherheit
Sowohl von Gegnern als auch Befürwortern der neuen Technologie wird die Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit intensiv erörtert.
Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese enthält Regelungen über den Schutz personenbezogener Daten, also all jener Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist, und die Zulässigkeit von deren Verwendung. Die Verwendung von Daten ist an bestimmte Grundsätze geknüpft, wobei hierbei besonders die rechtmäßige Verwendung und der rechtmäßige Zweck der Ermittlung hervorzuheben sind.
Bereits die DSGVO schreibt vor, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen sind. Es ist geregelt, dass von den Betreibern Protokoll zu führen ist. Damit können Verbraucher auf Anfrage nachvollziehen, ob tatsächlich durchgeführte Vorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, durchgeführt wurden und zulässig waren. Zudem sind bei der Meldung der Datenanwendung auch Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen anzuführen, die eine vorläufige Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsvorkehrungen erlauben.
Grund zur Panik sieht die E-Control in Hinblick auf den Sicherheitsaspekt nicht. Bereits seit über 15 Jahren sind bei Industrie- und Gewerbekunden mit hohem Verbrauch rund 32.000 sogenannte Lastprofilzähler und rund 130.000 ¼-Maximumzähler im Einsatz. Die Lastprofilzähler erheben ebenfalls 15-Minuten-Verbrauchs- und -Leistungswerte und werden in den meisten Fällen fernausgelesen. Soweit bislang bekannt, ist es in diesem Bereich weder zu Datenschutz- noch zu Sicherheitsbedenken gekommen. Die E-Control ist daher der Meinung, dass das bestehende Risiko auch bei einem flächendeckenden Einsatz bei Kleinkunden-Smart-Metern zu managen ist. Natürlich ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema erforderlich und daher wird die E-Control alle Fragen in Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit fortlaufend mit den Netzbetreibern und den Geräte- und Systemherstellern diskutieren.
Die Intelligente Messgeräte Anforderungs-Verordnung (IMA-VO) enthält in ihrer aktuellen Fassung zudem die Anforderungen an alle Smart Meter, die Geräte selbst sowie ihre Kommunikation nach anerkanntem Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten entsprechend abzusichern. Prinzipiell ist anzumerken, dass für die IT-Sicherheit der Systeme der Netzbetreiber zuständig ist. Die Sicherheit muss bereits bei der Anmeldung der Datenanwendung durch den Netzbetreiber gewährleistet sein. Sicherheitsrisiken in Zusammenhang mit dem Eindringen unbefugter Dritter, z.B. in die Netzleitsysteme des Netzbetreibers, bestehen bereits heute. Auch sind bei der Mehrzahl der Netzbetreiber fernabschaltbare Umspannwerke und Trafostationen seit vielen Jahren im Einsatz, und dies ohne massive Sicherheitsprobleme. Die Systeme müssen daher, unabhängig vom Einsatz von Smart Metern, dementsprechend abgesichert sein.
Gesundheit – Erhöhen Smart Meter die Strahlenbelastung?
Von der Weltgesundheitsorganisation werden Vorsorgegrenzwerte vorgegeben und in Österreich in der ÖNORM E 8850 zusätzlich ausgewiesen. Darüber hinaus existieren auch Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.
Digitale Zähler sind gesundheitlich unbedenklich. Die Strahlenbelastung durch die Geräte liegt weit unter den Grenzwerten. Anders als beim Mobilfunk besteht beim Betrieb drahtloser Smart Meter kein Körperkontakt zu Personen. Während das Handy beim Telefonieren am Kopf bzw. unterwegs in der Hosentasche am Körper ist, ist der Smart Meter in einem Kasten o.Ä. und beim Betrieb nicht in Körperkontakt mit einer Person. Zudem werden die Zähler nicht dauernd ausgelesen und Funkverbindungen deshalb nur zeitweise, nämlich einmal pro Tag, aufgebaut.
Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass die von Smart Meter verursachten Strahlenbelastungen weit unter den Grenzwerten liegen werden. Nach aktuellem Wissensstand können daher negative Auswirkungen auf Hilfsgeräte, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Gesundheit wird durch den Betrieb der Geräte nicht gefährdet.
Die zusätzliche Belastung durch Elektrosmog bei der Übertragung der Daten via Stromleitung ist äußerst gering, erfolgt die Datenübermittlung via Funknetz, entspricht dies etwa einem zusätzlich gesendeten SMS am Tag.