Häufige Fragen und Antworten zu Smart Meter
Bis Ende 2022 müssen mindestens 40% aller österreichischen Stromkundinnen und -kunden mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet werden, bis Ende 2024 dann mindestens 95%.
Bereits im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte – sogenannte Smart Meter – bis 2020 in Europa flächendeckend eingeführt werden. In Österreich wurde erstmals im Dezember 2017 vom damaligen Wirtschaftsminister die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) und damit der Grad der Ausrollung der Smart Meter aus dem Jahr 2012 geändert und nochmals im Januar 2022.
Jeder vorhandene Ferrariszähler wird von Ihrem Netzbetreiber gegen einen Smart Meter getauscht. Wenn Sie also bis jetzt zwei Zähler für den Bezug beispielsweise für Haupt- und Heizstrom hatten, bekommen Sie auch nun zwei Smart Meter installiert. Im Falle einer Überschusseinspeisung, werden zwei Ferrariszähler (einer für den Bezug und einer für die Überschusseinspeisung), durch einen Smart Meter getauscht. Der Smart Meter kann nämlich den Stromfluss in beiden Richtungen erfassen.
Sie bekommen als Kunde bzw. Kundin rechtzeitig vor dem Zählertausch von Ihrem Netzbetreiber Bescheid und im Zuge dessen gleich einen Termin für den Zählertausch
Smart Meter sind ein wichtiger Baustein der Energiewende, weil durch sie eine Umgestaltung der Stromversorgung möglich ist. Nur mit bestmöglichem Wissen über die aktuelle Verbrauchs- und Einspeisesituation können Stromnetze dauerhaft stabil gehalten und überbordende Kosten vermieden werden.
Schon längst gleicht ein Haushalt in seinem Stromverbrauchsverhalten nicht mehr dem anderen, wodurch einfache Vorhersagen kaum mehr möglich sind. Und diese Entwicklung steht erst am Anfang. Verbrauchsdaten sind notwendig, um zuverlässige Prognosen erstellen und die Netze stabil halten zu können.
Zudem erhofft man sich von einer genaueren Kenntnis der Haushaltskunden über ihren Stromverbrauch Verhaltensänderungen und damit Einsparungen beim Energieverbrauch. Eine Reihe weiterer Vorteile ergeben sich aus der größeren Flexibilität, die Lieferanten für neue, kundenfreundliche Angebote nutzen können.
- Regelmäßige Kosten und Verbrauchsinformationen
- Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen und somit keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung
- Beim Wechsel des Stromanbieters oder bei einem Umzug ist die Abgrenzung des Stromverbrauchs einfacher und ohne Ihr Zutun möglich
- Unterstützung von zukunftsträchtigen Gebäudekonzepten (Home Automation)
- Schnellere Einschaltung des Stroms bei Einzug und damit kein langes Warten, bis der Netzbetreiber vor Ort den Zähler einschaltet. Lästige Terminvereinbarungen entfallen.
- Aktive Teilnahme am Strommarkt
- Zusatzerlöse durch neue Dienstleistungsangebote
- Gleichberechtigte Rolle gegenüber allen anderen Erzeugern oder großen Industriekunden
Durch Smart Meter erhalten Sie erstmals eine bessere Kostenkontrolle über Ihren Energieverbrauch. Derzeit bekommen Sie Informationen zu Ihrem Verbrauch nur einmal im Jahr – und zwar dann, wenn Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten. Das wäre, als wenn Sie jedes Jahr nur eine Handyrechnung bekommen würden und zwischendurch nicht wissen, wie viel Sie telefoniert haben. Energiekonsumenten haben das Recht, rasch zu erfahren, wie viel Strom sie verbrauchen und was sie dafür bezahlen müssen. Durch Smart Meter wird das möglich.
Durch die Möglichkeit, mit einem Smart Meter jederzeit seinen Verbrauch ablesen zu können, gibt es künftig keine unliebsamen Überraschungen mehr bei der Jahresabrechnung und Nachzahlungen können weitgehend vermieden werden. Auch lästige Terminvereinbarungen für eine Ablesung des Stromzählers vor Ort durch den Netzbetreiber fallen für Sie weg. Durch einen Smart Meter werden die Daten digital übermittelt, eine Zählerablesung vor Ort ist nicht mehr nötig.
Wenn möglichst viele Kunden mit Smart Meter ausgestattet werden, kann der größtmögliche Nutzen erreicht werden. Kurz gesagt: Je höher der Ausstattungsgrad, umso höher der Nutzen für alle Beteiligten.
Smart Meter brauchen um fünf bis acht Prozent weniger Strom als die derzeit benutzten Anlagen – vorausgesetzt, die Daten der Kunden werden gesammelt übertragen. Das besagt eine Untersuchung der Technischen Universität Graz. Die Messgeräte selbst (ohne Kommunikation) verbrauchen ohnehin großteils weniger Strom als bisherige analoge Ferrariszähler.
Wichtig ist jedoch, dass die Daten der Messgeräte nicht einzeln übermittelt werden, sondern eine effiziente Kommunikationsinfrastruktur aufgebaut wird, um alle Synergien zu nutzen und den Stromverbrauch dadurch so gering wie möglich zu halten. Wenn etwa schon bestehende Infrastrukturen, z.B. Glasfaserkabel u.Ä., genutzt werden – was häufig möglich ist – dann ist der zusätzliche Stromverbrauch vernachlässigbar.
Zu beachten ist auch, dass bei der heutigen Ablesung vor Ort viel Energie für die Fahrt zu sechs Millionen Zählern verbraucht wird. Diese Energiekosten, wie etwa für den Treibstoff, entfallen beim Smart Meter gänzlich.
Bei einem effizienten Roll-out der Kommunikationsinfrastruktur kann der Eigenverbrauch von Smart-Metering-Systemen im Vergleich zum Status quo sogar substantiell sinken.
Zudem braucht die Drehscheibe beim Ferraris-Zähler zur Bewegung Strom, beim Smart Meter ist alles elektronisch. Daher ist bei Smart Metern der Stromeigenverbrauch geringer.
Studie der TU Graz
- Eigenverbrauch von Stromzählern; M. Preisel, W. Wimmer, D. Frey, A. Huser
- https://nachhaltigwirtschaften.at/resources/edz_pdf/1244_smart_metering_consumption.pdf
Der Stromzähler ist im Eigentum des Netzbetreibers und dieser entscheidet grundsätzlich, welches Messgerät beim Kunden eingesetzt wird. Der Kunde hat daher kein Recht, seinen bisherigen Ferraris-Zähler zu behalten. Er kann sich aber gegen die Funktionalitäten eines Smart Meter entscheiden (Opt-out), allerdings nicht gegen die Installation eines elektronischen Zählers an sich.
Die jeweilige Konfiguration, jedenfalls die von einem Kunden gewünschte Opt-out-Konfiguration, muss am Gerät ersichtlich sein. Die Konfiguration obliegt dem Netzbetreiber. Er ist dabei an die Bestimmungen des ElWOG 2010 sowie der IME-VO gebunden und damit zur Einhaltung der sicherheitstechnischen sowie der datenschutzrechtlichen Standards verpflichtet. Ein Zuwiderhandeln würde ein rechtswidriges Verhalten des Netzbetreibers darstellen, das zivil- bzw. (verwaltungs)strafrechtlich geahndet werden kann.
Die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) sieht vor, dass der Netzbetreiber Ihrem Wunsch zu entsprechen hat, wenn Sie einen Smart Meter ablehnen.
Ein elektronischer Zähler kann jedoch nicht abgelehnt werden. Der Netzbetreiber hat den elektronischen Zähler, der eingebaut wird oder bereits eingebaut ist, aber derart zu konfigurieren, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind.
Wenn Sie die Abschaltfunktion deaktivieren lassen, kann und darf der Strom nicht aus der Ferne ein- oder abgeschaltet werden. Ohne Leistungsbegrenzungsfunktion kann kein maximaler Leistungsbezug auf Ihrem Zähler eingestellt werden.
Diese Opt-out-Konfiguration muss am Messgerät ersichtlich sein. Für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen, z.B. Lieferantenwechsel, Tarif- bzw. Preisänderungen, darf der Zählerstand ausgelesen werden. Soweit technisch möglich, kann auch die höchste viertelstündliche Durchschnittsbelastung (Leistung) innerhalb eines Kalenderjahres ausgelesen werden.
Ihre getätigte Auswahl für ein Opt-out können Sie jederzeit ändern. Kontaktieren Sie dafür Ihren Netzbetreiber!
Für die Installation und den Betrieb des Smart Meters fallen für Sie grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten an. Die Umstellung auf Smart Meter wird durch das Messentgelt, das auch bisher schon jeder Haushalt bezahlt, und die Netztarife abgedeckt. Diese Entgelte werden von der Regulierungsbehörde für Strom und Gas, der E-Control, festgelegt und unterliegen einer strengen Kontrolle.
Über eine Kundenschnittstelle kann der Kunde den Stromverbrauch zeitnahe über eigene Applikationen direkt verfolgen. Die Kundenschnittstelle ist eine Art von Daten-Hub, der nur in eine Richtung, nämlich zum Kunden, geht. Die Freischaltung der Kundenschnittstelle muss beim jeweilige Netzbetreiber beantragt werden. Viele Netzbetreiber bieten diese Option auf ihren Smart-Meter-Webportalen an, auf welchen sich Kunden registrieren müssen. Bei manchen Netzbetreibern sind diese Webportale in ihren Kunden-Webportalen bereits integriert. Die Freischaltung muss innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen und die dazu notwendigen Spezifikationen auch innerhalb dieser Frist kostenlos zur Verfügung gestellt werden
Die Netzbetreiber sind verpflichtet den Kundinnen und Kunden mit Smart Metern den Zugang zu ihren Smart-Meter-Daten in ihrem Webportal zu ermöglichen. Hier werden Daten täglich aktualisiert, sodass das Bezugs- bzw. Einspeiseverhalten verfolgt und in der Folge der Verbrauch reduziert und optimiert werden kann. Dafür müssen sich die Kunden und Kundinnen zuerst registrieren. Bei manchen Netzbetreiber sind die Webportale in ihren Kunden-Webportalen bereits integriert.
In den Smart-Meter-Webportalen werden Verbrauchs- und Einspeisedaten täglich aktualisiert, sodass das Bezugs- bzw. Überschusserzeugungsverhalten verfolgt und in der Folge optimiert werden kann. Abhängig vom Umsetzungsgrad einzelner Netzbetreiber können Sie hier auch die Konfigurationseinstellung ihres Smart Meters auf Opt-in ändern, Zählerstand checken, maßgebliche Kennzahlen sowie repräsentative Vergleichswerte sowie Stand der Kommunikationsverbindung mit dem Smart Meter finden sowie Alerts bzgl. der Verbrauchsmeldung einrichten. Auch die Freischaltung des Zugangs zu Ihren Daten für einen Dienstleister oder Betreiber einer Energiegemeinschaft, wenn Sie Teilnehmerin oder Teilnehmer sind, kann hier freigeschaltet werden. Auch die Beauftragung der Freischaltung der Kundenschnittstelle ist in den meisten Fällen im Webportal möglich.
Liste der Netzbetreiber mit Links zu ihren Webportalen:
Wiener Netze: https://www.wienernetze.at/smartmeter
Netz Niederösterreich: https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Smart-Meter/Webportal-(1).aspx
Netz Oberösterreich: https://www.netzooe.at/Themen/online-Services/online-Service-Portale
Salzburg Netz: www.salzburgnetz.at/de_at/Unternehmen/smartmetering.html
Kärnten Netz: https://services.kaerntennetz.at/meinPortal/login.aspx?service=Services
Stromnetz Steiermark: https://portal.e-netze.at/
Vorarlberg Netz: www.vorarlbergnetz.at/intelligenter-stromzaehler.htm
TINETZ: https://kundenportal.tinetz.at/
Netz Burgenland: https://www.netzburgenland.at/kundenservice/smart-metering/smart-metering/portal.html
Von der Weltgesundheitsorganisation werden Vorsorgegrenzwerte vorgegeben und in Österreich in der ÖNORM E 8850 zusätzlich ausgewiesen. Zusätzlich existieren auch Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.
Digitale Zähler sind gesundheitlich unbedenklich. Die Strahlenbelastung durch die Geräte liegt weit unter diesen Grenzwerten. Anders als beim Mobilfunk besteht beim Betrieb drahtloser Smart Meter kein Körperkontakt zu Personen. Während das Handy beim Telefonieren am Kopf bzw. unterwegs in der Hosentasche am Körper ist, ist der Smart Meter in einem Kasten o.Ä. und beim Betrieb nicht in Körperkontakt mit einer Person. Zudem werden die Zähler nicht dauernd ausgelesen und Funkverbindungen deshalb nur zeitweise, nämlich einmal pro Tag, aufgebaut.
Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass die von Smart Meter verursachten Strahlenbelastungen weit unter den Grenzwerten liegen werden. Nach aktuellem Wissensstand können daher negative Auswirkungen auf Hilfsgeräte, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Gesundheit wird durch den Betrieb der Geräte nicht gefährdet.
Die zusätzliche Belastung durch Elektrosmog bei der Übertragung der Daten via Stromleitung ist äußerst gering; erfolgt die Datenübermittlung via Funknetz, entspricht dies etwa einem zusätzlichen gesendeten SMS am Tag.
In Österreich werden die Daten alle Viertelstunden gemessen, gespeichert und ausgelesen. Die Übermittlung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Mit diesen Daten lässt sich keinesfalls Fernsehverhalten nachweisen und auch sonst kaum etwas aussagekräftig über Lebensgewohnheiten der Verbraucher feststellen
Für Ihren Zähler ist schon immer Ihr Netzbetreiber zuständig und bleibt es auch weiterhin. Ende 2021 lag der Ausrollungsgrad österreichweit bei 47 Prozent. Fast alle großen Netzbetreiber in Österreich sind bereits weit fortgeschritten bei der Ausrollung
Viele Netzbetreiber haben daher auch bereits umfassende Informationen für Ihre Kunden auf ihren Webseiten. Hier finden Sie die Links zu den entsprechenden Informationsseiten der großen Netzbetreiber in Österreich. Sollte sich Ihr Netzbetreiber nicht darunter finden, so finden Sie den Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber auf jeden Fall auf Ihrer Stromrechnung. Eine Liste aller Netzbetreiber in Österreich finden Sie auch hier im Tarifkalkulator.
Smart Meter Informationen der Netzbetreiber
Wiener Netze: https://www.wienernetze.at/smartmeter
Netz Niederösterreich: www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Wissenswertes-2/Smart-Meter/Allgemein.aspx
Netz Oberösterreich: www.netzooe.at/Themen/Information/smart-meter
Salzburg Netz: www.salzburgnetz.at/de_at/Unternehmen/smartmetering.html
Kärnten Netz: https://kaerntennetz.at/smartmeter.htm
Stromnetz Steiermark: www.e-netze.at/strom/smartmeter/Default.aspx
Vorarlberg Netz: www.vorarlbergnetz.at/intelligenter-stromzaehler.htm
TINETZ: www.tinetz.at/kundenservice/smart-meter/
Netz Burgenland: www.netzburgenland.at/kundenservice/smart-metering/smart-metering.html