Wenn Ihr Strom- oder Gasanbieter eine Preisänderung machen möchte, muss er Ihnen das in der Regel schriftlich rechtzeitig davor mitteilen. Dann haben Sie innerhalb einer angegebenen Frist die Möglichkeit, dieser Preiserhöhung zu widersprechen. Sie zahlen drei Monate lang Ihren bisherigen Preis und Ihr Vertrag mit diesem Strom- oder Gasanbieter endet nach drei Monaten am folgenden Monatsletzten.
Wichtig: Innerhalb dieser drei Monate müssen Sie sich auf jeden Fall einen neuen Anbieter suchen! Gehen Sie das also am besten gleich an, nachdem Sie der Preisänderung widersprochen haben.
Um einen Überblick über die verschiedenen Strom- und Gasanbieter zu bekommen, können Sie einen Blick in unseren Tarifkalkulator werfen.
Widersprechen Sie der angekündigten Preiserhöhung nicht, sind die geänderten Preise ab dem angegebenen Zeitpunkt gültig und der Vertrag läuft mit geänderten Preisen weiter.
Bitte beachten Sie: Ob das Recht auf Widerspruch auch dann gilt, wenn Sie mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter vertraglich vereinbart haben, dass der Preis in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich, viertel-, halb- oder -jährlich) anhand eines Index-Vergleichs angepasst wird, ist gerade Gegenstand juristischer Erörterungen.
In Ihrem Vertrag sollte vereinbart sein, ob und wie der Strom- bzw. Gasanbieter Sie über eine Anpassung informiert. Sind Sie mit der Anpassung nicht einverstanden und haben keine Bindefrist hinterlegt, können Sie natürlich in diesem Fall jederzeit den Strom- bzw. Gasanbieter wechseln.
Ändert Ihr Energieanbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), haben Sie die gleichen Rechte wie bei einer Preisänderung und die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzten Frist diesen Änderungen zu widersprechen. Ihr Vertrag endet dann nach drei Monaten am folgenden Monatsletzten. Suchen Sie sich rasch einen neuen Strom- oder Gasanbieter. Verschaffen Sie sich dazu einen Überblick in unserem Tarifkalkulator.
Die Allgemeinen Bedingungen Ihres örtlichen Netzbetreibers werden von uns geprüft und genehmigt. Ihr Netzbetreiber hat Sie schriftlich über Änderungen zu informieren und diese treten drei Monate später in Kraft. Ein Widerspruch würde hier für Sie keinen Sinn ergeben, da Netzbetreiber natürliche Monopolisten sind und Sie sich keine Alternative suchen können.