Konsultation des Koordinierten Netzentwicklungsplans 2024 und der Langfristigen und integrierten Planung 2024 bis 13. März 2025

Gemäß § 63 Abs. 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) hat der Marktgebietsmanager die Aufgabe, in Koordination mit den Fernleitungsnetzbetreibern, und unter Berücksichtigung der langfristigen und integrierten Planung, mindestens alle zwei Jahre einen zumindest zehnjährigen koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) zu erstellen.

Der Verteilergebietsmanager hat gemäß § 22 Abs. 2 GWG 2011 die Aufgabe, mindestens alle zwei Jahre eine zumindest zehnjährige langfristige und integrierte Planung (LFiP) mit Projekten für die Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1, zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und der Ziele gemäß Abs. 1, zu erstellen.

Bei der Erstellung der Netzausbauinstrumente sind insbesondere die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan (TYNDP), mit dem integrierten Netzinfrastrukturplan gemäß § 94 EAG (ÖNIP) und zwischen den Planungsinstrumenten (KNEP und LFiP) zu berücksichtigen.

Gemäß § 64 Abs. 2 GWG 2011 hat die Regulierungsbehörde vor der Genehmigung des Netzentwicklungsplans Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen. Daher finden Sie nachfolgend den Entwurf der LFiP 2024 sowie des KNEP 2024 zur Kommentierung bis spätestens Donnerstag, den 13.März 2025 cob.

Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahmen an netzausbauplanung-gas@e-control.at fristgerecht zu übermitteln. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Homepage veröffentlicht.